Essen. . Vor rund fünf Monaten sorgte der Angriff auf einen City-Fan für Entsetzen. Das Landgericht Essen stuft die Tat nicht als versuchten Mord ein.
Der Fan des Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04, der vor rund fünf Monaten einen Anhänger von Manchester City lebensgefährlich verletzt haben soll, wird nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Das Landgericht Essen „sieht keinen hinreichenden Tatverdacht“. Wie das Gericht am Freitag bekannt gab, gebe es „keine ausreichenden Anhaltspunkte“, dass der Hauptbeschuldigte „mit Tötungsvorsatz gehandelt“ habe. „Dass sein Faustschlag gefährlich gewesen sei, reiche für eine solche Annahme nicht aus“, hieß es in der Mitteilung.
Anklage gegen drei Schalke-Anhänger
Nach einer brutalen Attacke während der Champions-League-Partie am 20. Februar gegen Manchester City hatte die Staatsanwaltschaft Essen Anklage gegen drei Anhänger des Revierklubs erhoben. Dem Hauptbeschuldigten war versuchter Mord, den beiden anderen mutmaßlichen Tätern gefährliche Körperverletzung vorgeworfen worden.
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Die VI. Strafkammer des Landgerichts in Essen wertete die mutmaßlichen Taten aller drei Angeklagten einheitlich als gefährliche Körperverletzung. Deshalb wurde das Hauptverfahren am Freitag vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts eröffnet, die für allgemeine Strafsachen zuständig ist. Der Haftbefehl gegen den Hauptbeschuldigten, der sich als einziger in Untersuchungshaft befand, wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. (dpa)