DESG-Präsident Gerd Heinze hat den Beschluss des Internationalen Sportgerichtshofes CAS kritisiert, wonach Claudia Pechstein nicht beim Weltcup im norwegischen Hamar starten darf.

Gerd Heinze, Präsident der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG), hat die Verweigerung des Startrechts für Claudia Pechstein für den Weltcup in Hamar am Wochenende als "unfair" kritisiert. "Dazu fällt mir eigentlich gar nichts mehr ein. Diese Entscheidung kostet uns einen Startplatz über 5000m bei den olympischen Winterspielen", sagte Heinze dem SID mit Blick auf den Beschluss des Internationalen Sportgerichtshofes CAS, der den Eilantrag Pechsteins auf eine Startfreigabe für Hamar am Freitag abgelehnt hatte.

Da die wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrte Pechstein am Samstag im einzigen vorolympischen Rennen über 5000m nicht starten durfte, hatten nur die beiden Erfurterinnen Stephanie Beckert und Daniela Anschütz-Thoms die realistische Möglichkeit, einen olympischen Startplatz für Deutschland zu erkämpfen.

CAS: Kein irreparabler Schaden für Pechstein

In seiner Begründung hatte sich der CAS auf eine Stellungnahme des Eislauf-Weltverbandes (ISU) bezogen, nach dessen Meinung der fünfmaligen Olympiasiegerin kein irreparabler Schaden entstehe, da die DESG Startplätze für Vancouver erhalte, die nicht an Personen gebunden seien. Deshalb könne die DESG Pechstein durchaus nominieren.

Pechstein hatte bereits am Freitag die Begründung der ISU hart kritisiert. "Mit dieser Argumentation hat die ISU für jeden ganz offen dargelegt, dass Fairplay nicht zu ihren Grundsätzen zählt. Da muss man sich ja schämen, jemals für diesen Verband gelaufen zu sein", sagte die 37-Jährige.

"Lex Pechstein"

Sollte Pechstein freigesprochen werden und sich noch qualifizieren, müsste dieser Argumentation zufolge im olympischen 5000-m-Rennen eine deutsche Läuferin für Pechstein Platz machen. Heinze schloss zumindest nicht von vornherein eine "Lex Pechstein" aus. "Diese Entscheidung würde ich jetzt noch nicht treffen wollen. Dafür ist es noch zu früh", sagte der DESG-Präsident dem SID.

Einen ähnlichen Fall hat es bei den olympischen Wettkämpfen 1994 in Hamar im deutschen Lager schon gegeben. Nach ihrem Sturz im 3000-m-Rennen wäre die hohe Goldfavoritin Gunda Niemann-Stirnemann eigentlich nicht für das 5000-m-Rennen gesetzt gewesen. Für "Wunder-Gunda" musste damals deren Erfurter Kollegin Heike Warnicke weichen. Niemann holte Silber hinter Pechstein, die die erste ihrer fünf olympischen Goldmedaillen gewann.

Urteils-Prognose schwierig

Für Heinze lässt sich aus der jüngsten CAS-Entscheidung keine Prognose für das Urteil ableiten, das das Lausanner Gericht für den kommenden Mittwoch angekündigt hat: "Die Ausgangslage gibt nicht unbedingt Anlass zu Optimismus, aber ich würde nicht so weit gehen zu sagen, dass es deshalb automatisch einen Schuldspruch geben wird. "

Pechstein hätte im Falle eines Freispruchs nur noch bei den beiden kommenden Weltcups in Calgary (4. bis 6. Dezember) und Salt Lake City (11. bis 13. Dezember) die Möglichkeit, sich für Olympia zu qualifizieren. Um noch das Startrecht für ihre Paradestrecke 5000m zu erkämpfen, die bei diesen Weltcups nicht auf dem Programm stehen, müsste sie mit zwei guten 3000-m-Ergebnissen den Sprung unter die Top-10 des Langstrecken-Weltcups schaffen. In der vergangenen Saison hätten dazu beispielsweise zwei vierte Plätze gereicht. Eine Qualifikation über eine Top-Platzierung bei der EM in Hamar (8. bis 10. Januar) oder durch ein gutes 3000-m-Ergebnis bei Olympia ist nicht mehr möglich. Diese Optionen wurden abgeschafft.