Berlin. Der Ex-DFB-Präsident Niersbach will nach der Bestätigung seiner Sperre durch die FIFA seine verbliebenen Ämter in allen Fußball-Gremien aufgeben.

Keine Gnade für Wolfgang Niersbach: Der frühere DFB-Präsident bleibt aufgrund seiner Rolle im deutschen WM-Skandal gesperrt und beendet deshalb seine einst so steile Karriere im Weltfußball. Am Freitag scheiterte der 66-Jährige mit seinem Einspruch gegen die Einjahressperre vor der FIFA-Berufungskommission und räumte kurz darauf seinen Platz im Council des Weltverbands, den er noch bis 2019 hätte behalten können.

Niersbach zieht persönliche Konsequenz

"Ich habe für mich entschieden, nicht mehr den internationalen Sportgerichtshof CAS anzurufen, sondern vielmehr die persönliche Konsequenz zu ziehen, meine Ämter in den internationalen Gremien aufzugeben", sagte Niersbach dem SID: "Im FIFA-Council bin ich noch bis 2019 gewählt, doch dieser Platz sollte angesichts der vielen wichtigen Themen nicht länger unbesetzt bleiben, weswegen ich sofort zurücktrete.

"Durch Niersbachs Verzicht auf den Posten bei der FIFA, der jährlich mit einer sechsstelligen Summe und attraktiven Dienstreisen vergütet wird, ist der Weg für Reinhard Grindel frei. Der DFB-Präsident dürfte am 5. April zunächst ins Exekutivkomitee der Europäischen Fußball-Union (UEFA) gewählt werden, in dem Niersbachs Mandat zeitgleich endet. Ob eine Doppelberufung schon im Frühjahr möglich ist, blieb zunächst offen.Niersbach hatte mit dem Einspruch gegen die Entscheidung der FIFA-Ethikkommission wegen Verstößen gegen den Ethik-Code auf eine mildere Strafe gehofft. Wie die FIFA aber mitteilte, erachtete auch die Berufungskommission Niersbachs Verhalten als Verstoß gegen Artikel 18 (Anzeige- sowie Mitwirkungs- und Rechenschaftspflicht) und Artikel 19 (Interessenkonflikte) des Ethikreglements. Der Hauptvorwurf lautet, dass Niersbach die Affäre um die WM-Vergabe für 2006 zuerst intern regeln wollte. Deshalb hatte er auch seinen Posten als Präsident des Deutschen Fußball-Bundes räumen müssen.

Niersbach informierte DFB-Spitze

Bei seiner Sperre wurde er nicht wegen möglicher Schmiergeldzahlungen oder Korruption bestraft, sondern wegen seines vorübergehenden Schweigens. Die FIFA-Berufungskommission erachtete die Ethiksperre als "verhältnismäßig"."Die Entscheidung trifft mich sehr hart, weil ich fest davon ausgegangen war, in der Berufung eine deutliche Reduzierung meiner seit Juli laufenden Sperre zu erreichen. Denn ich bleibe bei meiner Bewertung, dass das Urteil der Ethik-Kommission völlig überzogen ist", sagte Niersbach, der die Führungsspitze des DFB sowie telefonisch auch FIFA-Präsident Gianni Infantino und UEFA-Generalsekretär Theodore Theodoridis informiert hat.

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"Seine persönliche Entscheidung verdient Anerkennung und Respekt", teilte die DFB-Spitze mit.Im Kern geht es bei der Sommermärchen-Affäre um die "verschwundenen" 6,7 Millionen Euro, die im Rahmen der WM-Vergabe vom DFB nach Katar überwiesen wurden. Warum, wissen nur die Verantwortlichen. Niersbach selbst saß damals im von Franz Beckenbauer geführten WM-Organisationskomitee. Als er im Sommer 2015 nach eigener Aussage erstmals von Unregelmäßigkeiten erfahren hatte, wollte er dies zuerst intern regeln. Dieses Fehlverhalten wurde im Freshfields-Bericht, der am 4. März veröffentlicht wurde, klar beleuchtet. Daraufhin wurde FIFA-Chefermittler Cornel Borbély aktiv, er leitete seinen Abschlussbericht mit der ursprünglich geforderten Zweijahressperre am 22. April an die Ethikkomission weiter.

Weiterer Ärger droht

Ermittlungen waren zudem gegen Beckenbauer, gegen Ex-DFB-Präsident und Niersbach-Vorgänger Theo Zwanziger, gegen die früheren DFB-Generalsekretäre Helmut Sandrock und Horst R. Schmidt sowie gegen den einstigen stellvertretenden Generalsekretär Stefan Hans aufgenommen worden .Ärger droht fast allen Beteiligten weiter durch die staatlichen Behörden. In Deutschland ermittelt die Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung, in der Schweiz leitete die Bundesanwaltschaft (BA) Strafverfahren ein. Im Nachbarland geht es um den "Verdacht der Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung". Für alle Verdächtigen gilt derzeit die Unschuldsvermutung. (sid)