Landsberg am Lech. Bei seinen bisherigen Ausgängen musste Uli Hoeneß abends wieder im Gefängnis antreten. An Weihnachten darf er aber bei seiner Familie übernachten.
Der Ex-Präsident des FC Bayern München kann nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" die Festtage mit seiner Familie verbringen. Demnach darf er zum ersten Mal seit seinem Haftantritt im Juni sogar zu Hause übernachten. Bei seinen bisherigen Ausgängen musste er abends wieder im Gefängnis antreten. Auch Silvester soll er dem Bericht zufolge in seinem Haus am Tegernsee feiern dürfen. Das bayerische Justizministerium wollte sich - wie stets - nicht zu Vollzugsdetails äußern. Hoeneß' Anwalt war zunächst nicht zu erreichen.
Das Münchner Landgericht hatte Hoeneß am 13. März wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Am 2. Juni rückte er ins Gefängnis ein, am 20. September bekam der 62-Jährige seinen ersten Ausgang.
Wann Hoeneß Freigänger wird, sagen die Justizbehörden nicht. Freigänger können tagsüber außerhalb des Gefängnisses arbeiten und müssen nur zum Schlafen hinter Gitter. Zu Hafterleichterungen gehört auch Urlaub. Das bayerische Strafvollzugsgesetz sieht die höchste Stufe der Lockerungen nach mindestens sechs Monaten Haft vor - das ist jetzt zu Weihnachten der Fall.
Hoeneß könnte im März 2016 ein freier Mann sein
Nach den "BamS"-Informationen könnte Hoeneß schon zu seinem Geburtstag am 5. Januar aller Voraussicht nach in die Freigänger-Außenstelle Rothenfeld der Justizvollzugsanstalt Landsberg einziehen und von dort aus zu seinem neuen Job fahren. Er soll als Freigänger in der Jugendabteilung des FC Bayern mitarbeiten.
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Wann Hoeneß endgültig das Gefängnis verlassen kann, hängt davon ab, wie groß der Anteil der Strafe ist, der zur Bewährung ausgesetzt wird. Bei Ersttätern, die sich im Gefängnis anständig benehmen und keine Gefahr für die Öffentlichkeit sind, ist es durchaus üblich, dass sie nur die erste Hälfte der Strafe im Gefängnis verbüßen müssen. Hoeneß könnte also nach 21 Monaten ein freier Mann sein. Das wäre Anfang März 2016.
Bereits am Freitag war bekannt geworden, dass der wegen Brandstiftung verurteilte Ex-Bayern-Spieler Breno Weihnachten mit seiner Familie feiern darf. Er kommt pünktlich zu den Festtagen sogar endgültig auf freien Fuß. (dpa)