Essen. . Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die deutsche Glücksspielregelung für mit dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar erklärt. Allerdings müssen die üblichen rechtlichen Anforderungen gegeben sein. Die Westdeutsche Lotterie freut sich über das Ergebnis.

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (Az. C-156/13) die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gunsten der deutschen Bundesländer beantwortet.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit, den die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG gegen den privaten Glücksspielanbieter digibet führt. Westlotto will dem Anbieter gerichtlich die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet untersagen, weil digibet hierfür keine Erlaubnis besitzt.

Westlotto-Sprecher: "Meilenstein"

Diesem Ziel ist das Unternehmen mit der Luxemburger Entscheidung vom heutigen Tag näher gekommen. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht war Westlotto mit seiner Klage gegen den Anbieter mit Sitz in Gibraltar bereits erfolgreich.

„Die heutige Entscheidung bedeutet einen Meilenstein in der Frage der Rechtmäßigkeit des staatlichen Glücksspielangebots in Deutschland und ist ein schwerer Schlag für die privaten illegalen Wettanbieter“, kommentierte Theo Goßner, Sprecher der Geschäftsführung, das Urteil aus Luxemburg.

„Der EuGH hat heute eine richtungsweisende Antwort gegeben, indem er die deutsche Glücksspielregelung für verhältnismäßig und mit dem freien Dienstleistungsverkehr für vereinbar hält, sofern auch die übrigen rechtlichen Anforderungen gegeben sind. Nach den bisherigen Ausführungen des BGH dürfen wir nun auch eine abschließende positive Entscheidung von dort erwarten“, so Goßner weiter.