Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist im Kinderdorf eigentlich nicht vorgesehen, denn sie fallen nicht in die Zuständigkeit der Jugendhilfe. Caritasdirektor Dr. Andreas Trynoga war es jedoch wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eingang barrierefrei zu gestalten.
Der erste Schritt zur Barrierefreiheit im Kinderdorf ist getan: Das Haupthaus hat einen neuen Eingang und die WC-Anlage wurde ebenfalls umgebaut. Dies ermöglichte die Förderung der GlücksSpirale in Höhe von 69.161,00 €. Der Betrag entspricht 80 Prozent der Umbaukosten, die restlichen 20 Prozent wurden aus Eigenmitteln des Caritasverbandes aufgebracht.
„Uns war wichtig, damit ein Zeichen zu setzen und einen Beitrag zum Inklusionsprozess zu leisten“, so Caritasdirektor Dr. Andreas Trynogga bei der Einweihung des Eingangs. Bisher ist die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Kinderdorf nicht vorgesehen, da dieser Personenkreis nicht in die Zuständigkeit der Jugendhilfe fällt. „Hoffentlich trägt die öffentliche Diskussion dazu bei, stärker auf den individuellen Förderbedarf aller Kinder und Jugendlichen zu reagieren. Sicher wird es zukünftig wichtig sein, eine zum Wohle des Kindes unbürokratische und fiskalische Abstimmung in den Zuständigkeiten der Jugend- und Behindertenhilfe zu erreichen“, betont Trynogga.
Ensemble wurde 2010 unter Denkmalschutz gestellt
Das Ziel aller Anstrengungen muss sein, institutionelle Barrieren abzubauen und die Lebenswirklichkeit aller, behinderter wie nichtbehinderter Kinder gleichermaßen, zu verbessern.„Für eine erfolgreiche Umsetzung des Inklusionsgedanken ist es natürlich auch bedeutsam die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend zu schulen und sie auf die Aufgaben in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen vorzubereiten“, ergänzt Heimleiter Thomas Evers.
Der neue Eingang ist im wahrsten Sinne des Wortes ein „Gewinn“ für das Kinderdorf. Er liegt dem Spielplatz und den Wohnhäusern der Kinder zugewandt und ist somit in die Mitte des Kinderdorfes gerückt. Die aufgelockerte Bauweise der fünf Einzelhäuser mit dem großzügigen Raumangebot und der parkähnliche Garten mit Kleintierhaltung und Ponywiese sind noch heute optimale Voraussetzungen für eine Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Die bauliche Anordnung der einzelnen Häuser hatte 2010 dazu geführt das Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen. Damit wurde der für die damalige Zeit (1958) bahnbrechende Gedanke, die Kinder in familienähnlichen Strukturen zu fördern, hervorgehoben.
Hausgemeinschaften bestehen aus neun Kindern
Momentan leben im Kinderdorf 48 Kinder und Jugendliche in fünf Einfamilienhäusern und im Bereich Probewohnen. Die jeweiligen Hausgemeinschaften bestehen aus ca. neun Kindern und einem Team aus fünf Erzieherinnen und Erziehern sowie einer Hauswirtschaftskraft.
Seit 1970 fördert die GlücksSpirale gemeinnützige Projekte, im vergangenen Jahr mit einer Summe von rund 64 Millionen Euro.Somit profitieren Sport, Denkmalschutz und Wohlfahrtspflege von dem Zweckertrag aus den Spieleinsätzen.