Düsseldorf. Als „Dr. Knast“ hat ein Mann über Paypal Spenden für ein Mädchen gesammelt, das angeblich Opfer einer Gewalttat wurde. Die Hintergründe.
Sie alle wollten etwas Gutes tun, sie wollten „Luisa“ helfen. Ein kleines Mädchen, das, so schien es zunächst, Opfer einer Vergewaltigung geworden war. Eine Vielzahl an Menschen spendete Geld an einen 46-jährigen Mann. Der hatte zuvor in den sozialen Medien über die Plattform Instagram dazu aufgerufen. Dieses Geld wäre insbesondere für die Behandlung von Wunden erforderlich, die die Krankenkasse nicht bezahle. Er selbst werde jede Spende verdoppeln, schrieb er in seinem Aufruf. Und der führte ihn nun zum zweiten Mal auf die Anklagebank.
Am 6. Februar dieses Jahres musste er sich erstmals vor Gericht verantworten – denn das kleine Mädchen, für das er unter dem Namen Dr. Knast auf seinen Paypal-Account Geld überwiesen ließ, gibt es nicht. Er habe sich die Geschichte ausgedacht, um mit dem gesammelten Geld seine Schulden zu begleichen, stand damals in der Anklage. 14 Mal war er angezeigt worden. In dem Glauben, der kleinen Luisa zu helfen, spendeten seit Anfang 2021 viele Menschen unterschiedliche Beträge auf sein Konto, mal waren es zehn Euro, mal 60 Euro. Die Spendensumme belief sich auf insgesamt 5.619,93 Euro.
Angeklagter: „Ich schäme mich vor mir selbst“
Wegen Betrugs wurde der Düsseldorfer deshalb zunächst zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Darauf legte der Angeklagte Berufung gegen das Urteil ein. „Ich schäme mich vor mir selbst“, sagte er an diesem Freitag vor dem Landgericht Düsseldorf. Er habe großen „Bockmist“ gebaut, dafür wolle er nun gerade stehen. Er habe eine Schuldnerberatung aufgesucht, eine Therapie begonnen und seine Schulden beglichen, erklärte der zweifache Familienvater dem Richter. Zudem habe er neben seinem Hauptberuf zusätzlich eine Stelle als Putzkraft begonnen. „Die Einnahmen gehen direkt ans Kinder- und Jugendhospiz. Als eine Art Wiedergutmachung.“
Das Urteil fiel den Entscheidern nicht leicht: Denn der Angeklagte ist bereits wegen Betrugs, Diebstahls, Veruntreuung und Geldfälschung mehrfach vorbestraft, erst 2019 wurde er aus der Haft entlassen. „Andererseits haben Sie überdurchschnittlich viel dafür getan, um die Sache mit dem erfundenen Mädchen wieder gut zu machen“, sagte der Vorsitzende Richter Schütz. Letztlich verurteilte die Kammer den Angeklagten zu vier Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro.
Wie erkenne ich einen seriösen Spendenaufruf?
Für Notleidende in Krisengebieten, bedürftige Kinder oder den Umweltschutz: Jährlich spenden die Deutschen Milliardenbeträge per Post und über Internetportale oder auf Social-Media-Kanälen, in der Hoffnung, damit Gutes zu tun. Doch nicht alle Spendenaufrufe sind seriös, warnt die Verbraucherzentrale NRW – und gibt Tipps, wie Sie sich absichern können.
„Immer ist es ratsam, sich vor einer Spende über die jeweilige Organisation eingehend zu informieren“, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite. Dabei helfe ein Blick in den Jahresbericht, den seriöse Sammler auf Anfrage zusenden würden.
Spende per Post
„Wer per Post um eine Spende gebeten wird, sollte sich bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit Zeit nehmen, die Organisation genauer unter die Lupe zu nehmen“, heißt es weiter. Wichtig sei es, vor allem auf Daten und Fakten zu achten. Emotionsgeladene Texte und mitleiderregende Fotos könnten Kennzeichen für unseriöse Werbung sein. „Glaubwürdig hingegen sind klare, aussagekräftige Informationen und authentische Fotos mit einem erkennbaren Bezug zum jeweiligen Spendenzweck und transparente Einblicke in die Spendenverwertung“, so die Verbraucherschützer.
Spende über ein Internetportal
Auch wenn die jeweilige Internetseite auf den ersten Blick einen glaubwürdigen Eindruck macht, empfiehlt die Verbraucherzentrale zunächst einmal das Impressum zu prüfen. Sind dort Ansprechpartner und Adresse genannt? Dann sei das schon mal ein gutes Zeichen. Wer sich dennoch unsicher ist, ob die Seite glaubwürdig ist, der solle die Betreiber der Seite nach Satzung, Jahresbericht und Prospekten fragen – und schauen, was andere Quellen im Netz über den jeweiligen Spenden-Aufrufer äußern.
Spende über Social-Media-Plattformen
„In den sozialen Medien tummeln sich etliche Organisationen, Vereine, aber auch Shops oder einzelne Personen, die vorgeben, sich für eine wohltätige Aktion zu engagieren“, so die Verbraucherschützer. Die ausgesendeten Appelle rührten mit mitleiderregenden Fotos direkt ans Herz und somit an die eigene Spendenbereitschaft. „Statt Information und Belegen zum sozialen Engagement springen die jeweiligen Bankverbindungen für eine Überweisung meist sofort ins Auge. Oft werden auch Produkte verkauft, deren Erlöse vermeintlich einen guten Zweck unterstützen sollen.“ Hier sollten Spendenwillige vorsichtig sein.
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