Duisburg/Oberhausen. Ein Mann aus Oberhausen wird zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er aus dem Zoo Duisburg eine Schildkröte stahl – im Kinderwagen seiner Tochter.

Wer stahl die Goldenen Löwenäffchen aus dem Krefelder Zoo? Der Zoodirektor hat den Dieb gesucht, der Zoll hat ihm nachgespürt, nun versuchte das Duisburger Amtsgericht, den Langfinger zu überführen. Vergebens. Dem angeklagten Oberhausener war der Diebstahl nicht nachzuweisen. Zahlen muss er trotzdem: 2400 Euro, weil er im Sommer vor sieben Jahren aus dem Duisburger Zoo eine Schildkröte mitgehen ließ.

Die Affenart ist ähnlich klein wie das Reptil, aber der Vorwurf ungleich größer. Gleich drei Exemplare der seltenen Löwenäffchen sind aus dem Krefelder Zoo verschwunden, vom Aussterben bedroht und deshalb so wichtig für die Zucht. Sie wurden entwendet in einer Julinacht 2015 aus ihrem Gehege, bis heute trauern nicht nur die Tierpfleger. Verdächtigt wurde ein 29-Jähriger aus Oberhausen: Der Familienvater soll die Tiere im Auftrag eines befreundeten Maurers gestohlen haben.

Mitangeklagter soll Affen vernachlässigt und gequält haben

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jörg Hesse im Amtsgericht Duisburg.
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Jörg Hesse im Amtsgericht Duisburg. © dpa | Caroline SeidSeidel-Dißmannel

Eigentlich stehen die beiden Männer gemeinsam vor Gericht. Der 69-Jährige züchtete seit vielen Jahren Affen in seinem Oberhausener Hinterhof, trieb einen regen Handel. Doch 2018 rückte der Zoll bei ihm an – und fand statt 100 kleiner Klettertiere nur noch 17 tote in einer Kühltruhe. Der Staatsanwalt wirft dem gebürtigen Belarussen vor, die Affen vernachlässigt und gequält zu haben. Dokumente seien gefälscht, Chips unter ihrem Fell herausgeschnitten worden. Am zweiten Prozesstag erschien der Angeklagte jedoch nicht, er ließ sich krank entschuldigen.

Weshalb sich Richterin Rita Bohle seinem mutmaßlichen Handlanger widmete. Aber auch ein Zeuge aus Polen kannte Geschichten von gestohlenen Affen nur vom Hörensagen; es werde „nicht überraschen“, erklärte selbst der Staatsanwalt, dass er in diesem Punkt nur einen Freispruch beantragen könne. Nicht aber in einer anderen Sache – der mit der Schildkröte. Die nahm der 29-Jährige bei einem Familienausflug in den Zoo mit, berichteten zwei Zeugen übereinstimmend.

Kröte und Kinderwagen umgeladen in den Kofferraum

Die waren dabei und verheiratet, redeten aber schon damals nicht mehr viel miteinander (jedenfalls nicht über die Schildkröte) und tun es heute gar nicht mehr. Richterin Bohle hielt ihre Versionen schon deshalb für glaubhaft: Sie hätten sich eher nicht abgesprochen, etwas Falsches zu erzählen. Jedenfalls sahen beide, wie der Bekannte sich über die Absperrung des Geheges beugte, die Schildkröte heraushob und im Korb des Kinderwagens seiner Tochter versteckte. Von dort lud er später Kinderwagen und Kröte in den Kofferraum um.

Der so Beschuldigte ließ bislang während der Verhandlung keine Regung erkennen, sah keinen der Zeugen jemals an. Als die Richterin den Tathergang in ihrer Urteilsbegründung wiederholt, begleitet er jeden Satz mit einem Nicken. Er muss nun 2400 Euro zahlen, genau so viel, wie er im Monat als Maurer verdient. Für ihn sprach die lange Zeit seit der Tat, gegen ihn sein Vorstrafenregister: Unter anderem wegen Körperverletzung ist der Mann schon aufgefallen, als Dieb noch nie.