Essen. Günther O., Mörder und Stiefvater von Madeleine W., bekam die volle Härte des Gesetzes zu spüren: Lebenslange Haft mit besonderer Schwere der Schuld.

Eine Überraschung war es nicht, zu viel hatte gegen den Essener Günther O. (48) gesprochen, der seine zuletzt in Gelsenkirchen lebende Stieftochter Madeleine W. vor fast einem Jahr in einer Kleingartenanlage in Essen-Dellwig unter Beton, Erde und Zuckerhutfichten verscharrt hatte. „Wie Gartenabfall beseitigte er sie“, rügte Richter Andreas Labentz. Zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilte ihn am Freitag das Essener Schwurgericht. Allzu schnell wird er nicht frei kommen, denn die Richter stellten die „besondere Schwere“ seiner Schuld fest, verurteilten ihn zusätzlich zu vier Jahren Haft, weil er Madeleine jahrelang sexuell missbraucht hatte.

Sohn Daniel O. unterstellte das Gericht nicht, dass er vom Mordplan seines Vaters gewusst hätte. Weil er für seine Stiefschwester aber als Lockvogel agierte und sie in den Hinterhalt lockte, bekam er vier Jahre Haft wegen Freiheitsberaubung.

Angeklagter verzichtete auf letztes Wort

Vor vollbesetzten Reihen hatte morgens um neun Uhr Staatsanwältin Birgit Jürgens nach 17 Sitzungstagen seit dem 13. August mit ihrem Plädoyer begonnen. Von einem „scheußlichen Verbrechen“ sprach sie, von einem Angeklagten, der seine Stieftochter, mit der er ein gemeinsames Kind hatte, wie sein Eigentum angesehen hätte.

Günther O. hatte bei diesen Worten meist unbewegt ins Leere gestarrt oder sich den schütteren Vollbart gekrault. Als sein Verteidiger Wolfgang Weber ihn dagegen als fürsorglichen Vater darstellte, der nur seine kleine Tochter sehen wollte und deshalb den Kontakt zur Stieftochter suchte, nickte der Angeklagte heftig. Auf ein letztes Wort verzichtete er. Sein Sohn bedauerte die Tat aber erstmals öffentlich: „Es tut mir Leid, was mit meiner Schwester geschehen ist.“

Richter Andreas Labentz schilderte noch einmal die Familiensituation der O., die aus Sachsen vor fünf Jahren nach Essen-Borbeck gezogen waren. Er erinnerte an das Regiment der Abhängigkeit, das Günther O. geführt hätte, aber auch an das „gegenseitige Belügen und Betrügen“. In diesem Klima habe er Madeleine, die dadurch Privilegien genoss, sexuell missbraucht. Labentz: „Er degradierte sie zum reinen Objekt, das für ihn verfügbar war.“

„Irgendwann wird sie unter der Erde liegen"

Der Höhepunkt des Missbrauchs war die Zeugung einer Tochter, die 2011 zur Welt kam. Wenige Monate später setzte Madeleine sich ab, verbarg sich in Frauenhäusern, Mutter-Kind-Einrichtungen und zum Schluss in einer eigenen Gelsenkirchener Wohnung. Fieberhaft suchte Günther O. sie, weil sie sich seinem Einfluss entzog. Drohungen stieß er im Freundeskreis aus: „Irgendwann wird sie unter der Erde liegen, und ich werde darauf herumtrampeln.“

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Über seinen Sohn baute Günther O. schließlich einen Kontakt zur Stieftochter auf. Ein Treffen wurde für den 11. Februar 2014 am Gelsenkirchener Hauptbahnhof vereinbart. Günther O. sei überraschend ins Auto gestiegen. Gemeinsam fuhren sie zum Kleingarten. Labentz: „Dort erstickte er sie nach einem Kampf mit Kissen oder Decke.“ Auf keinen Fall hätte er sie lebend begraben, wie es anfangs geheißen hatte.

Günther O. ließ mit seiner Mimik bei der Urteilsbegründung ahnen, dass er Revision einlegen wird. Sohn Daniel ist dagegen „sehr zufrieden“, versichert Verteidigerin Verena Metzmacher. Hans Reinhardt, zweiter Verteidiger: „Klargestellt ist, dass er mit dem Mord nichts zu tun hatte. Wir legen kein Rechtsmittel ein.“