Essen. Seit Sonntag gelten verschärfte Regeln für Reiserückkehrer. Was passiert, wenn Urlauber bei einer Kontrolle ohne Nachweis erwischt werden.
Für Reisende ab zwölf Jahren gilt seit dem 1. August eine Corona-Testpflicht. Das bedeutet: Wer nicht geimpft oder genesen ist und nach Deutschland einreisen möchte, muss einen negativen Corona-Test vorlegen können – egal, ob die Grenze mit dem Auto, Zug oder Flugzeug überquert wird. Was aber passiert, wenn Urlauberinnen und Urlauber bei einer Kontrolle ohne Nachweis erwischt werden?
„Wenn Personen im Rahmen von (Grenz-)Kontrollen keine entsprechenden Nachweise vorzeigen konnten, werden diese an Personen an das Gesundheitsamt gemeldet“, sagt Silke Lenz, Sprecherin der Stadt Essen. Die Bundespolizei führt zum Beispiel an den Autobahnen im Grenzgebiet stichprobenartig Kontrollen durch. Seit Beginn der Testpflicht am Sonntag seien beim Gesundheitsamt Essen aber noch keine Meldungen eingegangen, so Lenz. Menschen, die ohne entsprechenden Nachweis über die Grenze gereist sind, müssten nachträglich ein Testergebnis vorzeigen.
Wer gegen die Einreise-Testpflicht verstößt, muss nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums außerdem mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro rechnen. Zurückgeschickt würden Urlaubsrückkehrer laut Bundespolizei aber nicht.
Deutsche Bahn: Menschen ohne Nachweis müssen Zug verlassen
Menschen, die mit dem Flugzeug reisen, durften schon vor dem 1. August ohne entsprechenden Nachweis nicht an Bord. Allerdings reicht bei einer Einreise aus einem Virusvariantengebieten ein Impf- oder Genesenen-Nachweis nun nicht mehr aus. Alle Reisenden müssen vor Abreise einen Corona-Test machen. Die Fluggesellschaften kontrollieren die Nachweise vor dem Abflug.
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Auch in den Zügen der Deutschen Bahn wird die Einhaltung der Nachweispflicht kontrolliert: „Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet kontrolliert das Zugpersonal, sowie in den ersten Wochen zusätzlich Mitarbeitende von DB Sicherheit, bei allen Fahrgästen den Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis und die digitale Einreiseanmeldung“, so eine Bahnsprecherin. Aktuell betreffe dies Verbindungen aus den Niederlanden und Teilen Frankreichs (Regionen Okzitanien sowie Provence-Alpes-Côte d’Azur).
Könnten Reisende keinen entsprechenden Nachweis vorlegen, informiere die Bahn unmittelbar die Bundespolizei, so die Sprecherin. „Die betreffenden Reisenden werden von der Fahrt ausgeschlossen und müssen am nächsten Halt den Zug verlassen.“