Ruhrgebiet. Ganz langsam verbreiten sich neue Verkehrszeichen für den Fahrradverkehr. Die meisten sind noch nahezu unbekannt. Wir stellen Ihnen einige vor.

Breiter geworden ist die Bahnstraße durch den Umbau jedenfalls nicht. Eine schmale Fahrbahn in der Innenstadt von Grevenbroich, Autos und Fahrräder kommen einander hier immer wieder zu nah. Um gefährliche Manöver zu unterbinden, fordern die Grünen die Aufstellung des beliebten Verkehrszeichens „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“.

Des was?

Das Schild ist neu, die Straßenverkehrsordnung hat es erst 2020 aufgenommen; es gehört damit zu jenen Schildern, die praktisch noch niemand kennt, um deren Bekanntschaft man sich aber dringend kümmern sollte. Denn es nehmen ja alle gerade an, dass der Fahrradverkehr in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird.

„Wenn ich aus dem Auto aussteige, bin ich sofort Fußgänger“

„Radschnellwege“ stehen in NRW überwiegend noch auf dem Papier oder sind erst in Stummeln vorhanden. Entsprechend selten ist das Schild.
„Radschnellwege“ stehen in NRW überwiegend noch auf dem Papier oder sind erst in Stummeln vorhanden. Entsprechend selten ist das Schild. © picture alliance/dpa | Arne Dedert

„Das Auto wird nicht mehr die Rolle spielen“, sagt Ludger Vortmann, der Sprecher des ADFC in NRW. Da kann es nicht schaden, zu wissen: Was sie wo dürfen, was sie nicht dürfen - und wie man als anderer Verkehrsteilnehmer damit umgeht.

„In der Regel sind wir alle alles“, sagt Vortmann, der natürlich viel mit dem Fahrrad unterwegs ist. Aber er kann auch anders: „Wenn ich aus dem Auto aussteige, bin ich sofort Fußgänger.“ Vortmann schätzt, dass von rund 400 Verkehrszeichen die meisten für alle gelten („Vorfahrt beachten“) und „vielleicht 25 nur für den Fahrradverkehr“.

Der Grünpfeil für Radfahrer erlaubt auch ihnen jetzt, nach rechts abzubiegen

Ein paar davon stellen wir Ihnen hier vor. „Radschnellweg“, das weiße Fahrrad auf grünem Grund. Der „Grünpfeil für Radfahrer“ spricht für sich und erlaubt ihnen, an einer roten Ampel rechts abzubiegen. Ein spezielles Piktogramm für Lastenräder ermöglicht es Behörden, gesonderte Parkflächen nur für sie auszuweisen. Das Schild „Fahrradstraße“ ist zwar eindeutig, weil das Wort darauf steht - aber was darf ich dort eigentlich mit vier Rädern? Nichts, sofern nicht ein Zusatzschild Autofahren dort erlaubt.

Aber alle diese Schilder werden natürlich zunächst selten bleiben. Was tun? Vortmann, der ADFC-Sprecher, wünscht sich mehr Werbung und mehr Aufklärung über neue Schilder: in Fahrschulen eh, aber vielleicht auch durch die Polizei an Schulen. Dass es immer noch ein dickes Bohrbrett ist, die Gleichberechtigung der Zweiräder durchzusetzen, weiß der 52-Jährige auch: An der Landstraße in Marl, an der er wohnt, hat er sich für einen Radweg eingesetzt, seit die Tochter in die zweite Klasse ging. „Jetzt macht das Mädchen bald Abitur . . .“ Hat noch jemand Fragen?

In der „Fahrradzone“ ist der Radverkehr bevorzugt und darf nicht gefährdet werden

Ein neuer „Grünpfeil
Ein neuer „Grünpfeil" für Radfahrer ist an einer Ampelanlage angebracht. Er erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen, wenn man niemanden gefährdet. © picture alliance/dpa | Rolf Vennenbernd

Andere Schilder sind älter und geben dennoch weiter vielen Leuten Rätsel auf. Das Fahrrad und die Mutter mit Kind auf blauem Grund? Trennt sie ein waagrechter Strich, müssen sie sich den gleichen Weg teilen. Trennt sie ein Strich senkrecht, haben sie unterschiedliche Seiten desselben Weges zu nutzen - und zwar rechts oder links so, wie das Schild es zeigt.

In Grevenbroich jedenfalls ist das sehr spezielle Überholverbot „in der Bearbeitungsphase durch die Verwaltung“, so ein Sprecher der Stadt. Die Polizei habe sich auch noch nicht zur „Gefährdungssituation“ geäußert. Vermieden werden müsse auch eine „Überschilderung“. Gutes Wort übrigens in diesem Zusammenhang. Und was sagt dazu Vortmann? Wünscht sich „weniger Schilderwald, mehr Selbst-Erklärendes und Selbst-Verständliches und eine Fehler verzeihende Infrastruktur für den Verkehr“. Bis es soweit ist, lernen wir besser, was das Schild „Fahrradzone“ sagen will: eine Tempo-30-Zone, in der Fahrräder bevorrechtigt sind und nicht gefährdet werden dürfen.