Essen. Der Essener, der in einem Heim für psychisch Kranke auf drei Menschen einstach, muss in die geschlossene Psychiatrie.

Der Essener Björn J., der in einem Heim der Diakonie für psychisch Kranke auf drei Menschen eingestochen hatte, muss auf nicht absehbare Zeit in die geschlossene Psychiatrie. Das entschied das Essener Schwurgericht.

Eine andere Konsequenz hatte auch die Staatsanwaltschaft von Anfang an nicht gewünscht. Denn klar ist, dass der 36-Jährige für die zum Teil lebensgefährlichen Verletzungen, die er anderen zugefügt hatte, nicht verurteilt werden kann. Er ist schuldunfähig. Dass er künftig aber weiterhin nicht in Freiheit leben darf, liegt an seiner Gefahr für die Allgemeinheit.

Ruhiger Bewohner mit Piranhas im Zimmer

Groß aufgefallen mit Gewalttaten war der Mann, der zwar erfolgreich sein Fachabitur absolviert, danach aber nie einen Beruf erlernt hatte, zuvor noch nicht. Seit 2007 besteht bei ihm eine paranoide Schizophrenie, seit mehreren Jahren lebt er im Markus-Heim im Essener Stadtteil Frohnhausen mit etwa 50 anderen Patienten. Er galt als ruhiger Bewohner, der gerne in seinem Zimmer die Piranhas im Aquarium betrachtete.

Am 21. Januar ändert sich sein Verhalten abrupt. Das zeigt sich auch äußerlich. Björn J. ist in dem Heim dafür bekannt, dass er niemandem in die Augen sehen kann. Auf einmal kann er es. Einer Mitarbeiterin fällt das sofort auf. "Du kannst ja gucken", sagt sie. Da sticht er schon zu. Mehrfach. Sie rettet sich in eines der Zimmer.

Opfer auf Rollstuhl angewiesen

Kurz danach kommt ein weiterer Mitarbeiter. Ihn trifft er ebenfalls mehrfach mit dem Messer. Und schließlich sticht er einem anderen Patienten, der wegen des Lärms aus seinem Zimmer gekommen war, von hinten in den Hals. Das hat besonders schlimme Folgen, denn der Mann wird am Halswirbel getroffen und ist bis heute querschnittsgelähmt und auf einen Rollstuhl angewiesen.

Tötungsabsicht unterstellt das Schwurgericht dem Beschuldigten nicht. Aber so genau kommt es bei einem Schuldunfähigen nicht darauf an, wie seine Handlung juristisch einzuordnen ist. Entscheidend ist die Unterbringung in der Psychiatrie. Regelmäßig wird jetzt geprüft, ob sein Zustand sich bessert und er mehr Freiheiten bekommen wird. Oder ob er weiterhin eine Gefahr darstellt.