Obercastrop. Sie lässt den linken Flügel hängen. Ansonsten wirkt sie munter. “Sie wird überleben, aber wohl niemals wieder fliegen können“, sagt August Wundrok mit Blick auf eine Nilgans im Stadtgarten in Obercastrop. Die Gans wurde von einem Hund attackiert. Dabei dürfte es solche Attacken dort eigentlich gar nicht geben.

An den Eingängen zum Stadtgarten in Obercastrop stehen deutliche Hinweistafeln: Hunde sind anzuleinen, ist darauf zu lesen. Schwarz auf Weiß.

Viele Hundebesitzer halten sich an die Vorgabe, viele aber scheren sich nicht darum und lassen ihre Vierbeiner von der Leine. "An manchen Tagen erwischen wir in zehn Minuten fünf Hundehalter, die ihre Tiere nicht angeleint haben", ärgert sich Gewässerwart August Wundrok. Immer wieder beobachten er und seine Mitstreiter des Angelclubs und Gewässerschutzvereins Docas Blinker verletzte Tiere. Sind sie zu stark verletzt, greift August Wundrok zum letzten Mittel: Er bringt die Vögel zum Tierarzt, dort werden sie eingeschläfert.

Zweites Ärgernis: Enten und Gänse werden gefüttert

Doch die freilaufenden Hunde sind nur ein Teil des Problems im Stadtgarten. Der zweite Dorn im Auge des Gewässerwarts sind die regelmäßigen Verstöße gegen das Fütterungsverbot. "Immer wieder werden die Tiere mit altem Brot gefüttert, trotz deutlicher Verbotsschilder", erklärte der 77-Jährige.

In dem Moment, in dem die Enten und Gänse dann gefüttert werden, seien sie abgelenkt und bekämen nicht mit, wenn ein freilaufender Hund in der Nähe ist.

Ausrede: Ich gebe kein Brot - nur Brötchen

Spricht Wundrok die Übeltäter auf ihr Vergehen an, bekommt er regelmäßig fadenscheinige Ausreden zu hören: "Auf einem Schild steht 'Enten bitte nicht füttern'. Dann erklären mir die Leute, dass sie doch die Gänse füttern", erzählt Wundrok mit Verbitterung in der Stimme. Eine andere Ausrede: "Ich füttere doch kein Brot, sondern Brötchen." Der Gewässerwart hat schon alles Mögliche zu Ohren bekommen. Einsicht gibt es selten. Einmal, erzählt er, sei er sogar mit der Pistole bedroht worden. Das ist etwa fünf Jahre her.

Ordnungsamt: Kontrollen, aber zu wenige Mitarbeiter

Für das Einhalten der Leinenpflicht und des Fütterungsverbots ist aber eigentlich das Ordnungsamt zuständig. Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann erklärte auf Anfrage, dass der Außendienst des Ordnungsamtes regelmäßig auch im Stadtgarten unterwegs sei.

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"Wenn dann ein Verstoß beobachtet wird, wird das natürlich auch entsprechend geahndet." Aus Sicht von August Wundrok wird der Bereich zu wenig überwacht, auch wenn er weiß, "dass die beim Ordnungsamt zu wenig Leute haben".

Und so bleibt dem Gewässerwart und seinen Mitstreitern nur der ständige Appell an alle Hundebesitzer: Tiere bitte anleinen und alles was im und rund um Teich lebt, bitte nicht füttern.

Folgende Strafen erwarten Hundehalter laut §7 der Straßensatzung (Tier- und Hundehaltung, Fütterung von wildlebenden Tieren):
Ein nicht angeleinter Hund kostet 35 Euro.
Die Verunreinigung durch Tiere kostet 30 Euro.
Das Füttern von wildlebenden Tieren wird mit 10 Euro bestraft.

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