Essen. Grillparty, Ausflug oder Kurzurlaub? Was ist wo zu Pfingsten in diesem Jahr eigentlich möglich und erlaubt? Und welche Papiere braucht man wofür?

Lockerungen sind erfolgt oder in Sicht, ein extra langes Wochenende steht vor der Tür. Viele Menschen wollen endlich einmal wieder raus aus den eigenen vier Wänden. Aber was ist über Pfingsten überhaupt schon wieder erlaubt?

Gibt es Sonderregeln zu Pfingsten?

Nein, die gibt es nicht. Anders als zu Weihnachten oder Ostern gelten an den Pfingsttagen die normalen Coronaregeln. Partys können Sie also vergessen, größere Grillabende auch. Es sei denn, ihr Freundeskreis besteht fast ausschließlich aus Genesenen und Menschen, deren zweite Impfung mindestens zwei Wochen zurückliegt. Negative Tests reichen jedenfalls nicht, um Kontaktbeschränkungen zu umgehen.

Mit vielen Leuten darf ich mich denn treffen?

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Kommt darauf an, wo Sie wohnen. In Kreisen und Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 – und das sind derzeit viele in NRW – sind wieder Treffen von höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht. Liegt die 7-Tage-Inzidenz am Wochenende aber – wie etwa in Dortmund – nicht bereits 5 Werktage unter 100, werden sie Pfingsten in kleinem Kreis verbringen müssen. Denn dann dürfen sich Personen eines Haushalts weiterhin nur mit einer weiteren Person treffen, Lokale nur Essen zum Mitnehmen verkaufen und die nächtliche Ausgangssperre bleibt in Kraft. In Dortmund etwa bis mindestens zum 27. Mai. Denn selbst nach den fünf Werktagen greifen Lockerungen erst zwei weitere Tage später.

Wohin kann ich denn über Pfingsten reisen?

Wohin Sie möchten und innerhalb von NRW auch weitgehend problemlos. Ob Wandern im Sauerland, Radtour durch das Münsterland oder Entspannen in der Eifel – alles ist möglich. Auch in die Niederlande dürfen Sie fahren. Die geplante gesetzliche Quarantänepflicht dort soll erst am 25. Mai in Kraft treten. Aber beachten Sie: Bei Aufenthalten von mehr als 24 Stunden in den Niederlanden müssen Rückkehrer nach NRW mindestens fünf Tage in Quarantäne. Falls Sie nach Belgien wollen, dort ist es genau umgekehrt. Keine Quarantäne für Rückkehrer nach Deutschland bei negativem Test. Dafür aber bei Aufenthalten von mehr als 48 Stunden mindestens sieben Tage Absonderung am Reiseziel – selbst bei negativem Testergebnis

Rechnen die NRW-Urlaubsregionen mit einem großen Ansturm?

Es werden vor allem Tagestouristen erwartet. Überall aber ist in den vergangenen Tagen auch die Zahl der Hotel- und Ferienwohnungs-Buchungen nach oben gegangen. Es gebe aber, versichern die Sprecher der Tourismus-Büros, noch reichlich freie Plätze.

So könnte es Pfingsten in vielen Städten aussehen. Die Außengastronomie darf öffnen, aber bei schlechtem Wetter ist nicht viel los.Services
So könnte es Pfingsten in vielen Städten aussehen. Die Außengastronomie darf öffnen, aber bei schlechtem Wetter ist nicht viel los.Services © FUNKE Foto Services | Martin Möller

Haben denn die Restaurants in den Ausflugszielen wieder geöffnet?

„Unsere Gastronomen sind bereit“, sagt Rouven Soyka vom „Sauerland Tourismus“. Und in allen anderen Kurzurlaubsregionen sagen sie Ähnliches. Geöffnet aber ist fast überall nur draußen auf der Terrasse. Was bei prognostizierten Temperaturen von 10 bis 13 Grad und Regen nicht jedermanns Sache ist. Außerhalb der Ausflugsziele, weiß der Deutsche Hotel und Gaststättenverband (DEHOGA), werde deshalb wohl auch nicht jedes Lokal seine Außenbereiche öffnen. „In vielen Fällen lohnt sich das betriebswirtschaftlich nicht“, sagt Thorsten Hellwig, DEHOGA-Pressesprecher NRW.

Unter welchen Voraussetzungen darf ich denn auswärts wieder übernachten?

Sie müssen – beim Gaststättenbesuch ebenso wie bei Übernachtungen - die sogenannte 3G-Regel beachten. Das heißt, Sie sind entweder seit mindestens 14 Tagen zum zweiten Mal geimpft, an Corona genesen oder aktuell negativ getestet und können eines davon belegen. Dafür braucht es den Impfpass, den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt oder die Bescheinigung eines negativen Bürgertests.

Campingplätze in ganz Deutschland melden derzeit einen „Riesenansturm“.
Campingplätze in ganz Deutschland melden derzeit einen „Riesenansturm“. © dpa | Frank Molter

Wie sieht es eigentlich auf den Campingplätzen aus?

Da scheint in diesem Jahr die alte Regel „Des Campers Fluch sind Regen und Besuch“ nicht mehr zu gelten. Trotz des wahrscheinlich schlechten Wetters werde man „überrannt“, sagt Leo Ingenlath, NRW-Präsident des Bundesverbandes der Campingwirtschaft in Deutschland. Vorabreservierung wird deshalb dringend empfohlen und auch hier gilt die 3G-Regel.

Kann ich mich denn Pfingsten überhaupt testen lassen?

Die meisten Zentren haben auch sonn- und feiertags geöffnet. Und das Angebot ist mittlerweile so groß, dass es anscheinend selbst zu besonderen Anlässen keine Engpässe mehr gibt. Wer ganz sicher sein will, sollte sich im Vorfeld allerdings rechtzeitig einen Termin im Testzentrum seiner Wahl reservieren.

Kann ich eigentlich schon wieder in einen der großen Freizeitparks in NRW fahren?

Hier in der Region nicht. Ob der „Moviepark“ in Bottrop, das „Phantasialand“ in Brühl oder „Fort Fun“ in Bestwig - alle haben ihren Start wegen Corona verschoben. Wer allerdings selber sportlich tätig werden will: Der „Erlebnisberg Kappe“ in Winterberg will am Pfingstwochenende unter anderem seinen Bikepark wieder öffnen.

Gibt es denn nirgendwo schon Normalität?

Wenn irgendwo im Land, dann in Münster. Die Stadt hat – Stand Mittwoch - eine Inzidenz von 16. Dort dürfen wahrscheinlich am Wochenende Restaurants mit Auflagen auch die Innenbereiche wieder öffnen, Einkaufen geht mit Maske aber ohne Schnelltest. Fast wie früher also.