An Rhein und Ruhr. Seit dem Wochenende gelten Lockerungen für Geimpfte und Genesene. Welche Nachweise gebraucht werden und wie die Behörden kontrollieren.
Endlich wieder den gesamten Freundeskreis auf einmal treffen und dabei auch nicht mehr auf die Uhr schauen müssen, denn Geimpfte und Corona-Genesene sind von der derzeitig geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkung seit dem vergangenen Wochenende ausgenommen.
Vollständig Geimpfte und Genese seien den negativ Getesteten außerdem dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Corona-Schutzverordnung Regelungen bestehen, „die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben“, teilt das NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage unserer Redaktion mit. Dies bedeutet, dass Geimpfte und Genesene ohne negativen Test auch den Friseur oder Zoo besuchen dürfen. Aber wie sollen die neuen Regeln in der Praxis kontrolliert werden?
Jeder Friseurbetrieb kontrolliert die Einhaltung selbst
„Die Friseure kontrollieren selbst und haben natürlich ein Eigeninteresse, dies gewissenhaft durchzuführen. Sie wollen geöffnet bleiben. Sie haben es schon erlebt, wie es ist, wenn sie schließen müssen. Zudem geht es den Betrieben selbst auch um den Mitarbeiterschutz“, betont Holger Benninghoff, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft in Wesel.
Zum Nachweis genüge jedes Dokument oder jeder eindeutige digitale Nachweis, „der die Personenzuordnung ermöglicht und den Zeitpunkt der Impfung beziehungsweise des positiven PCR-Testes und die ausstellende Stelle erkennen lässt“, heißt es von Seiten des Ministeriums. Der Nachweis des positiven PCR-Tests sei üblicherweise ein schriftlicher oder digitaler Testnachweis vom Labor.
Kreis Wesel versendet unaufgefordert Bescheinigungen
Auch ein negativer PCR-Test mit Datum des Schreibens vom zuständigen Gesundheitsamt zur Quarantäne könne als Nachweis verwendet werden.
Damit beim Friseur- oder Zoobesuch auch jeder Berechtigte einen Nachweis vorzeigen kann, haben der Kreis Wesel und der Kreis Kleve bereits seit vergangenen Freitag Bescheinigungen über die Quarantäne infolge einer laborbestätigten Corona-Erkrankung verschickt, heißt es in einer Pressemeldung.
„Personen, deren Erkrankung 28 Tage bis sechs Monate zurückliegt, bekommen vom Kreis Wesel unaufgefordert eine entsprechende Bescheinigung, mit der sie ihre Erkrankung belegen können. Personen, deren Erkrankung mehr als sechs Monate zurückliegt und die mittlerweile die erste von zwei Schutzimpfungen erhalten haben, bekommen ebenfalls unaufgefordert vom Kreis Wesel eine Bescheinigung, die zusammen mit dem Impfnachweis eine Immunisierung bescheinigt“, heißt es in der Meldung.
Genesene in Düsseldorf und Essen müssen sich selbst kümmern
In Düsseldorf müssen sich die Bürger selbst um den Nachweis kümmern: „Wenn Sie die Bescheinigung nicht aufbewahrt haben, sollten Sie zur erneuten Ausstellung der Bescheinigung Kontakt zum untersuchenden Labor aufnehmen. Sollte die Testung über den Hausarzt erfolgt sein, sollte dort eine Kopie des Befundes angefragt werden“, heißt es auf der Internetseite der Stadt. Essen handhabt es ähnlich. Hier können entsprechende Nachweise über die Genesung nach einer Corona-Infektion vom Gesundheitsamt der Stadt ausgestellt werden. Entsprechende Nachweise seien außerdem die ausgehändigten Impfbescheinigungen.
Mülheim geht einen etwas anderen Weg. Dort gilt die amtliche Quarantäneanordnung für positiv getestete Personen als Nachweis einer durchgemachten Infektion. Oberhausen verweist auf Nachfrage ebenfalls auf die Ordnungsverfügung oder einen Nachweis des ursprünglichen Testergebnisses.
Ordnungsämter der Städte in NRW kontrollieren
Die Kontrollen der Nachweise liegen bei den Betreibern selbst aber auch der Polizei und des Ordnungsamtes. Die Nicht-Einhaltung kann, laut Corona-Schutzverordnung, mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
In Xanten seien am Wochenende Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Einsatz gewesen und hätten stichprobenartig die Einhaltung der neuen Regelung im Einzelhandel und den Friseuren kontrolliert, teilt Noah Decker, Leiter des Xantener Ordnungsamtes, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. „Wir haben keine Verstöße festgestellt. Die Kontrollen werden aber nicht einfacher“, sagt er.
Gewerkschaft der Polizei NRW befürchtet Mehraufwand durch Kontrollen
Dies bestätigt auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen gegenüber der Deutschen Presseagentur. Sie sieht durch die Kontrolle von Impfpässen mehr Arbeit auf die Polizei zukommen. Es sei richtig, Geimpften ihre Bürgerrechte wiederzugeben, sagte der GdP-Vorsitzende in NRW, Michael Mertens. Aber: „Für die Polizei bedeuten die damit einhergehenden Kontrollen natürlich erneut einen Kraftakt.“
Es sei richtig, Geimpften ihre Bürgerrechte wiederzugeben, sagte der GdP-Vorsitzende in NRW, Michael Mertens. Aber: „Für die Polizei bedeuten die damit einhergehenden Kontrollen natürlich erneut einen Kraftakt.“
Ein Problem sei, dass die gängigen Impfpässe nicht fälschungssicher seien. Auch der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in NRW, Sebastian Fiedler, befürchtet Schwierigkeiten bei der Kontrolle der Dokumente. „Es wird eine immense Herausforderung, alle Kolleginnen und Kollegen so zu schulen, dass sie echte von gefälschten Impfdokumentationen unterschieden können“, sagte er.