Essen. Landgericht Essen bestätigt Urteil gegen 25-Jährigen, für den Tod von Gina Pfeiffer verantwortlich zu sein. Seinen Führerschein bekam er zurück.
Auch das Landgericht Essen ist überzeugt, dass der 25 Jahre alte Essener Lars D. für den Tod der Mülheimer Schülerin Gina Pfeiffer in seinem McLaren verantwortlich ist. Die XI. Strafkammer bestätigte am Freitag im Grunde das Urteil des Amtsgerichtes Essen und verurteilte ihn ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung zu einem Jahr und zwei Monaten Haft mit Bewährung.
Er hatte den laut Zulassung bis zu 328 km/h schnellen Sportwagen am 18. März 2019 geleast. Zwei Tage später hatte er die damals in Mülheim lebende und in Essen aufgewachsene Abiturientin eingeladen, mit ihm zu fahren. Laut Urteil sind sie in Essen-Bredeney, dort wohnt Lars D., auf die Autobahn A 52 gefahren. Kurz hinter der Kettwiger Auffahrt hatte der Angeklagte die Kontrolle über seinen Wagen verloren. Der McLaren war unter die Leitplanke geschleudert und die Böschung herunter geschossen, bevor er an einem Baum auseinandergerissen wurde.
Gina Pfeiffer starb noch am Unfallort, Lars D. überlebte nahezu unversehrt.
Drei Gutachter haben sich mit dem Tempo befasst
In dem Verfahren ging es vor allem um die von Lars D. gefahrene Geschwindigkeit. Insgesamt drei Gutachter hatten daran gearbeitet, das Tempo festzustellen. Der erste von der Düsseldorfer Autobahnpolizei eingeschaltete Sachverständige hatte Tempo 300 ermittelt. Sein Gutachten verlor allerdings an Wert, weil Verteidiger Roland Rautenberger in der Berufung vor dem Landgericht herausgefunden hatte, dass der Gutachter seinen „Dipl.-Ing.“ zu Unrecht trug. Auf ihn verzichtete die XI. Strafkammer fortan.
Die beiden anderen Gutachter, anerkannte Fachleute, hatten aus den Daten der Steuersysteme im Auto eine Aufprallgeschwindigkeit an der Leitplanke von rund 180 km/h ermittelt. Sicher lasse sich so eine Fahrgeschwindigkeit auf der Autobahn von mindestens 210 km/h feststellen. Tempo 330 sei auch möglich, aber nicht zu beweisen.
"Sorgfaltspflichtverletzung" reicht für fahrlässige Tötung
Staatsanwalt Gerriet Ohls reichte das aus. Die Unfallursache sei leider nicht eindeutig zu klären. Lars D. habe die Kontrolle über das Auto verloren, weil er möglicherweise durch eine Unebenheit auf der Fahrbahn irritiert wurde, vielleicht auch durch die Vibration des Autos. Vorzuwerfen sei ihm, dass er bei dem hohen Tempo das Fahrzeug nicht mehr habe beherrschen können. In Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung sei aber genau das vorgeschrieben. Diese „Sorgfaltspflichtverletzung“ reiche aus, ihn wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen. Die Rechtsanwälte Michael Mundstock und Jörg Küpperfahrenberg schlossen sich ihm an.
Verteidiger Rautenberger plädierte nur hilfsweise auf eine mildere Strafe gegenüber dem Urteil des Amtsgerichtes. Er forderte in erster Linie einen Freispruch. Auf diesem Streckenabschnitt der A 52 bestehe kein Tempolimit, deshalb sei dem Angeklagten das hohe Tempo auch nicht vorzuwerfen. Außerdem sei es nicht ausgeschlossen, dass ein technischer Defekt am McLaren den Unfall verursacht habe.
Richterin spricht von "hohem Maß der Selbstüberschätzung"
Die Strafkammer wies das zurück. Richterin Anne Tegethoff begründete die Entscheidung der Kammer ebenfalls mit der nicht angemessenen Geschwindigkeit. Das Risiko hätte Lars D. auch bewusst sein müssen, weil er den Wagen erst zwei Tage zuvor bekommen hatte und deshalb keine Erfahrungen in diesem Tempobereich hätte machen können. Sie sprach von einem „hohen Maß an Selbstüberschätzung“.
Die Bewährungsauflagen milderte das Gericht gegenüber dem früheren Urteil. Statt 25.000 Euro Geldbuße muss der aktuell als vermögenslos geltende Bredeneyer nur 5000 zahlen. Und die Arbeitsstunden, die er leisten muss, reduzierte das Gericht von 500 auf 400. Seinen Führerschein bekam er zurück.