Berlin. Fühlt sich ein Flugpassagier von einer Gruppe beschwipster Karnevalisten gestört, kann er das Bordpersonal um einen anderen Platz bitten. Sind noch Plätze frei, sollte es kein Problem sein, sich umzusetzen. Ob Passagiere ein Sicherheitsrisiko darstellen, muss letztlich der Kapitän entscheiden.

Fühlt sich ein Fluggast von einer beschwipsten Karnevalsgruppe an Bord gestört, sollte er die Flugbegleiter um einen anderen Platz bitten. Darauf weist ein Sprecher der Lufthansa hin. Gebe es noch freie Plätze, dürfe sich der genervte Passagier in der Regel umsetzen. Eine Alkoholfahne allein sei jedoch kein Grund, der Gruppe die Mitnahme zu verweigern.

Anders sieht es aus, wenn eine oder mehrere Personen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dann liegt es in der Hand des Kapitäns, die Passagiere am Boden zu lassen. Das betrifft zum Beispiel pöbelnde oder aggressive Fluggäste. Es genüge aber auch schon, wenn ein Reisender seinen Sicherheitsgurt nicht mehr selbstständig öffnen und schließen kann.

Hinweis an Flugbegleiter

Soweit muss es jedoch gar nicht kommen: Wenn der Sitznachbar offensichtlich genug intus hat, helfe oft schon ein dezenter Hinweis an die Flugbegleiter, heißt es bei Lufthansa. Erfahrenes Bordpersonal wird die Bar für den betreffenden Gast dann umgehend schließen. (dpa)