Bahnunternehmen vereinbaren Entschädigungsverfahren. Jetzt schon das Beschwerdeformular ausdrucken und für den Fall der Fälle in die Brieftasche legen
Bahnkunden sollen bei Verspätungen und Zugausfällen künftig einfacher eine Entschädigung erhalten. Ihre Ansprüche können die Fahrgäste ab Ende Juli mit einem einheitlichen Formular anmelden. Das Formular gilt demnach unternehmensübergreifend - es ist also egal, ob ein Fahrgast mit einem Zug der Deutschen Bahn oder dem eines der Wettbewerber unterwegs war.
Das einheitliche Formular wird von fast allen Anbietern im deutschen Fern- und Nahverkehr getragen, einzelne Betreiber sind allerdings nicht dabei. Es ist bei den Schaffnern im Zug, in Bahnhöfen sowie im Internet erhältlich. Im Zug oder an den Bahnhöfen kann es in vielen Fällen auch gleich wieder abgegeben werden, ansonsten müssen es die Kunden an das Servicecenter Fahrgastrechte senden. Vor Ort können Kunden in den meisten Fällen die Entschädigung in bar verlangen, ansonsten als Gutschein oder per Überweisung. Mehr als drei Monate darf die Bearbeitung nicht in Anspruch nehmen.
Für Streitfälle wollen die Bahnunternehmen eine gemeinsame Schlichtungsstelle einrichten. Diese steht allen Verkehrsträgern offen - also auch dem Straßen- oder Luftverkehr. Ein Beirat unter anderem aus Fahrgastverbänden soll die Interessen der Kunden vertreten. Die Schlichtungsstelle nimmt ihre Arbeit den Planungen zufolge im Dezember auf. Bis dahin müssen sich Kunden bei Problemen noch an die Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclubs Deutschland oder in einzelnen Bundesländern an regionale Ansprechpartner wenden.
Die neuen Fahrgastrechte treten in Deutschland am 29. Juli in Kraft - die Ansprüche daraus können Fahrgäste mit dem neuen Formular geltend machen. Die neuen Rechte sehen Entschädigungen ab einer Verspätung von 60 Minuten vor und stellen Kunden besser, wenn sie bei Verzögerungen auf teurere Züge umsteigen, ein Taxi nehmen oder gar übernachten müssen. Die Bahnunternehmen haften allerdings nicht, wenn der Grund für die Verspätung nicht im Bahnbetrieb liegt, also beispielsweise bei bestimmten Unfällen.
Die Unternehmen hatten angekündigt, Kunden bei Verspätungen und Zugausfällen in diesem Sommer besser zu stellen als sie es eigentlich müssten. Demnach profitieren ab 29. Juli alle Reisenden von den neuen Rechten, unabhängig vom Kaufdatum ihrer Fahrkarte. Davon profitieren vor allem Sommerurlauber, die ihr Ticket vor dem 29. Juli kaufen, aber erst danach fahren.