Berlin. Der Bundesgerichtshof hat vor einiger Zeit beschlossen, dass Buchungsportale für Flugreisen im Internet mindestens eine “zumutbare“ und kostenlose Bezahlmethode anbieten müssen. Zudem müssen alle Gebühren am Anfang des Buchungsprozesses angegeben werden. Einige Anbieter ignorieren die Rechtslage.

Buchungsportale für Flugreisen im Internet müssen Nutzern mindestens eine kostenlose Bezahlmethode anbieten. Diese muss auf dem "gängigen und zumutbaren Wege" zur Verfügung stehen, wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) erklärt. Das hat der Bundesgerichtshof bereits vor einiger Zeit entschieden (Az.: Xa ZR 68/09). Lediglich eine sehr spezielle Zahlungsform wie etwa eine bestimmte Kunden-Kreditkarte kostenlos anzubieten, sei illegal. Flugportale müssen laut einer EU-Verordnung alle Gebühren am Anfang des Buchungsprozesses angeben.

Tatsächlich ignorieren manche Anbieter die Rechtslage aber, fand der DAV heraus. Ein großes Buchungsportal zum Beispiel verlangte für die Zahlung mit einer gewöhnlichen Kreditkarte eine "Service Fee", die den Flugpreis von rund 75 auf 125 Euro erhöhte. Der DAV rät, solche Fälle mit Screenshots zu belegen. Hat der Kunde einmal zu viel gezahlt, bleibe allerdings oft nur der Weg der Klage. Deshalb sollten Nutzer gar nicht erst buchen, wenn sie auf einer Seite nur für die Bezahlmethode einen satten Aufschlag zahlen müssen. (dpa)