Potsdam. Das neue EasyPass-System soll die Wartezeit an Flughäfen verringern. Reisende brauchen nur ihren Pass auf das Lesegerät zu legen. Dieses überprüft dann die Identität sowie die Echtheit und Gültigkeit der Dokumente. Was Sie sonst noch über die elektronische Kontrolle wissen müssen, erfahren Sie hier.
Auf den vier größten deutschen Flughäfen steht den Reisenden nun offiziell das neue EasyPass-System der Bundespolizei zur Verfügung. Bereits seit Februar diesen Jahres waren die ersten Anlagen im Probebetrieb im Einsatz, aktuell stehen insgesamt 37 auf den Flughäfen in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München zur Verfügung, teilt die Bundespolizei mit.
Bis Anfang 2015 soll die Zahl der Einrichtungen auf 100 wachsen. Beim EasyPass-Verfahren passieren die Reisenden eine Schleuse, in der ihre Identität automatisiert erfasst und mit den Daten von Fahndungsdateien abgeglichen wird. Die wichtigsten Fakten zur elektronischen Grenzkontrolle im Überblick:
Freiwillige Nutzung:
Das EasyPass-System ist ein Zusatzangebot, dass die Grenzkontrollen an den deutschen Flughäfen vereinfachen und beschleunigen soll. Reisende, die das System nicht nutzen wollen oder können, steht auch weiterhin eine konventionelle Grenzkontrolle zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Nutzung:
EasyPass können alle volljährigen Bürger der EU, der Schweiz sowie der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nutzen. Allerdings müssen sie über ein elektronisch auslesbares Reisedokument verfügen. Bei Deutschen ist das zum Beispiel der neue Personalausweis im Scheckkartenformat. Je nach Zielland kann jedoch zusätzlich ein Reisepass erforderlich sein. Die Bundespolizei empfiehlt, sich vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt darüber zu informieren. Rollstuhlfahrern steht bislang nur eine EasyPass-Spur in Hamburg zur Verfügung.
Ablauf der Kontrolle:
Die Reisenden müssen ihren elektronischen Reisepass oder Personalausweis vor Betreten der Schleuse unter einen Scanner halten. Dieser prüft die Echtheit des Dokuments, fragt Fahndungskarteien ab und öffnet die Schleusentür, wenn nichts gegen den Reisenden vorliegt. Im Inneren der Schleuse müssen die Passinhaber dann in eine Kamera blicken. Diese gleicht das Live-Bild mit dem auf dem Chip gespeicherten Lichtbild ab. Bei Übereinstimmung öffnet sich das zweite Schleusentor, und die Grenzkontrolle ist vollzogen.
Datenschutz:
Nach Angaben der Bundespolizei werden alle beim Verlauf der Kontrolle erzeugten Daten unmittelbar nach der Kontrolle gelöscht. Die Ein- und Ausreisedaten der Bürger würden nicht gespeichert. (dpa)