Hannover. Wenn das Badewasser so verschmutzt ist, dass Baden nicht mehr möglich ist, zählt das als Reisemangel. Ansprechpartner ist in solchen Fällen der örtliche Reiseleiter. Die Konsequenzen sind eine Minderung des Reisepreises oder Ausgleich durch zum Beispiel den Transport an einen sauberen Strand.
Ist das Badewasser am Urlaubsort massiv verdreckt, liegt ein Reisemangel vor. Urlauber können in diesem Fall von ihrem Veranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen, erklärt der Reiserechtler Paul Degott. Das gilt jedoch nur, wenn Baden aufgrund der Verschmutzung überhaupt nicht möglich ist.
Ist das Wasser zum Beispiel nur durch Algen verschmutzt, Baden aber möglich, muss der Reisende das hinnehmen, ohne Ansprüche an den Reiseveranstalter stellen zu können. Ansprechpartner bei Problemen ist laut Degott immer der Reiseleiter vor Ort. Er muss gegebenenfalls Abhilfe schaffen, zum Beispiel, indem er die Urlauber per Bus an einen Strand mit sauberem Wasser fährt. (dpa)