Hannover. . Nach wochenlangen Straßen-Protesten mit wachsender Gewalt hat Thailands Regierung für Bangkok und Umgebung den Ausnahmezustand verhängt. Wer seine Reise in die Hauptstadt nun nicht mehr antreten will, hat ein Sonderkündigungsrecht und darf den geplanten Aufenthalt kostenlos stornieren.
Ist der wesentliche Teil einer anstehenden Thailand-Reise ein Bangkok-Aufenthalt, können Kunden den Vertrag mit ihrem Veranstalter jetzt kostenlos kündigen. Sie müssten keine Stornierungsgebühren befürchten, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Am Dienstag (21. Januar) verhängte die thailändische Regierung wegen der anhaltenden Proteste den Ausnahmezustand in der Hauptstadt. Da der allerdings nur für Bangkok gilt, ist es nicht möglich, eine Reise zu stornieren, die hauptsächlich in andere Teile des Landes führt. Wer dann trotzdem vom Vertrag mit dem Reiseanbieter zurücktritt, muss mit Gebühren rechnen.
Ab wann ein Bangkok-Aufenthalt den wesentlichen Teil einer Thailand-Reise ausmache, sei nicht genau abzugrenzen, sagt Degott. Er geht von einem Anteil von ungefähr 50 Prozent aus. Denn soll der Kunde etwa die Hälfte seines Trips in Bangkok verbringen, ist die Einschränkung durch den Ausnahmezustand so massiv, dass er kostenlos vom Vertrag zurücktreten darf. Er bekommt den Reisepreis zu 100 Prozent zurück. Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden habe er nicht. Der Ausnahmezustand sei höhere Gewalt. (dpa)