Berlin. Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Bahnreisenden gestärkt: Auch bei Verspätungen wegen höherer Gewalt muss die Bahn ihre Kunden entschädigen. Doch wie kommt man tatsächlich an sein Geld? Und wie viel Zeit haben Kunden, um ihre Ansprüche geltend zu machen?

Haben Züge massiv Verspätung, steht Reisenden eine Entschädigung zu. Um diese zu bekommen, müssen Kunden der Deutschen Bahn ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular ausfüllen. Das erhalten sie entweder vom Zugbegleiter, an der DB Information, in den DB Reisezentren oder im Internet unter www.bahn.de/fahrgastrechte. Auf dem Formular muss die Verspätung vom Zugbegleiter per Zangenabdruck bestätigt werden.

Die Mitarbeiter der DB Information und in den DB Reisezentren bestätigen sie, wenn ihnen entsprechende Daten vorliegen, erklärt die Deutsche Bahn. Reicht der Kunde das Formular zusammen mit der Originalfahrkarte im DB Reisezentrum ein, erhält er dort direkt seine Entschädigung.

Fahrgäste haben ein Jahr Zeit, um Ansprüche geltend zu machen

Hat der Fahrgast keine Bestätigung seiner Verspätung erhalten oder möchte nur eine Kopie seiner Fahrkarte einreichen, wendet er sich an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main. Nur dort kann er auch Kosten geltend machen, die durch die Verspätung entstanden sind, wie zum Beispiel für Hotel oder Taxi. Alle Ansprüche müssen bis spätestens ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrkarte geltend gemacht werden.

Auch interessant

Am Mittwoch hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Bahnkunden auch bei höherer Gewalt eine Entschädigung bekommen. Ihnen stehen 25 Prozent des Fahrpreises als Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten zu. (dpa)