Essen. . Wer sich einen Mietwagen im Ausland anschaffen will, der sollte das Vertragswerk gut durchlesen. Viele Versicherungen, die nicht obligatorisch sind, können schlussendlich viel Geld sparen. Der ADAC warnt vor tückischen Bedingungen und rät Mietwagen vor Reiseantritt zu buchen.

Für viele beginnt der Urlaub nach der Ankunft am Flughafen mit der Übernahme des Mietwagens. Auf eigene Faust das Land erkunden liegt im Trend. Allein auf Mallorca stehen 35.000 Mietwagen für die Urlauber bereit. Bevor sie den Zündschlüssel erhalten, müssen sie einen Vertrag unterzeichnen. Der kann seine Tücken haben und den ersten Stress im Urlaub bedeuten.

Obwohl immer wieder geraten wird, das komplizierte Vertragswerk komplett durchzulesen, „macht das in der Praxis kaum jemand“, weiß auch Patrick Oppelt vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz in Kehl. „Gewisse Punkte sollte man aber prüfen.“ Dazu zählen die Versicherungen. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und im Mietpreis enthalten, allerdings sind die gesetzlichen Mindestdeckungssummen von Land zu Land unterschiedlich. „Bei einer Deckungssumme von unter einer Million Euro sollte man überlegen, eine Zusatzversicherung abzuschließen“, sagt Oppelt. Etwa die sogenannte Mallorca-Police, die den Versicherungsschutz gegen Schadensersatzforderungen auf heimischen Standard aufstockt und freilich nicht nur auf Mallorca begrenzt ist.

Tückische Bedingungen

Fachleute wie Katrin Müllenbach-Schlimme vom ADAC empfehlen immer eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbehalt, die auch einen Diebstahl des Fahrzeugs absichert. Geprüft werden sollte, ob Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag von der Vollkasko abgedeckt werden. „Gerade, wenn ich durch das Hinterland von Tunesien fahre“, nennt Müllenbach-Schlimme ein Beispiel.

Ein Auto mieten im Ausland ist einfach, manche Bedingungen können sich aber als heimtückisch erweisen. Verbraucherschützer Oppelt erzählt von einem Fall auf Zypern, in dem die Versicherung nicht griff: Der Wagen war in den Bergen beschädigt worden, aber der Mieter konnte – anders als in den Vertragsbedingungen gefordert – den Vermieter nicht umgehend informieren. Auf der einsamen Passstraße hatte das Mobiltelefon keinen Empfang. Ein Grund für die Versicherung, nicht einzuspringen. Unbill droht auch, wenn in Verträgen steht, dass bei einem Schaden die Polizei zu rufen ist. Problematisch wird das, wenn die bei kleineren Blechschäden generell nicht anrückt.

Sowohl ADAC als auch Verbraucherschützer raten, das Auto vor Reiseantritt in Deutschland zu buchen. Zwar sei diese Buchung, beispielsweise via Internet, nur eine Reservierung und der eigentliche Vertrag komme erst durch die Unterschrift vor Ort zustande, doch könne man so die Vertragsbedingungen in Ruhe studieren und komme außerdem in den Genuss von Frühbucherrabatten, sagt Patrick Oppelt. Bei Problemen am Urlaubsort könne sich der Tourist außerdem an einen deutschen Ansprechpartner wenden, weist ADAC-Sprecherin Katrin Müllenbach-Schlimme hin.

Einschränkungen für Jung und Alt

Was viele nicht wissen: Auch das Alter von Fahrerin oder Fahrer kann entscheidend sein. „Für 19- bis 24-Jährige wird meistens ein Jungfahrerzuschlag erhoben, das können neun Euro am Tag sein. Hintergrund ist, dass diese Altersklasse die auffälligste Gruppe ist, was Unfälle betrifft“, erläutert Katrin Müllenbach-Schlimme. Einheitliche Regelungen gibt es nicht, sie sind oft auch abhängig vom Fahrzeugtyp.

Und es gibt eine obere Altersgrenze: „Generell wird ab 75 Jahren kein Fahrzeug mehr vermietet, auch hier ist die Unfallwahrscheinlichkeit der Grund“, sagt Müllenbach-Schlimme. Manche Anbieter rücken schon ab 70 Jahren gewisse Autos nicht mehr heraus. Weitere Bedingung: Egal wie alt der Mieter ist, sein Führerschein „muss mindestens ein Jahr alt sein“.

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Damit der Urlaub nicht mit Stress am Mietwagenterminal beginnt, gilt es also vorzubeugen. „Zu Hause Zeit nehmen, um in aller Ruhe zu schauen und das Angebot prüfen zu können, damit ich das für mich passende finde“, rät Katrin Müllenbach-Schlimme – und auch zur Vorsicht bei Billigangeboten: „Was nichts kostet, kann auch nichts wert sein.“

Geht dennoch etwas schief und gibt es Rechtsstreitigkeiten mit einer Autovermietung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, hilft das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz. Es hat auch einen Leitfaden herausgegeben („Per Mietauto durch Europa“), der kostenlos heruntergeladen werden kann. Eine alternative Schlichtungsstelle für grenzüberschreitende Mietwagenbuchungen ist der European Car Rental Conciliation Service in Großbritannien (www.ecrcs.eu).