Düsseldorf. Fünf Fluggesellschaften sind von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt worden, weil sie bei der Zahlung des Flugpreises nicht an die üblichen Vertragsbestimmungen gehalten haben. Airberlin, Condor, Tuifly, Lufthansa und Germania sollen den Flugpreis oft monatelang im Voraus verlangt haben. Das Geld dürfe jedoch frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden.

Verbraucherschützer haben fünf Fluggesellschaften verklagt, weil sie die Zahlung des vollen Flugpreises unmittelbar bei der Buchung und damit oft monatelang im Voraus verlangen. Das Geld dürfe jedoch frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden, weil Verbraucher ansonsten übervorteilt würden, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch in Düsseldorf.

Abgemahnt wurden demnach die Fluggesellschaften Airberlin, Condor, Tuifly, Lufthansa und Germania, weil sie oft monatelang im Voraus die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Dies verstoße klar gegen das Prinzip "Ware gegen Geld".

"Der Fluggast verliert das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will", kritisierte der Vorstand der Verbraucherzentrale, Klaus Müller, die weithin üblichen Vertragsbestimmungen.

Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden

Vorauszahlungsgrenzen sollten deshalb auch bei Flugbuchungen gelten: Der Flugpreis sollte frühestens 30 Tage vor Abreise fällig werden. Eine Anzahlungspflicht sei allenfalls dann akzeptabel, wenn auch Fluggesellschaften eine Insolvenzabsicherung vorweisen können, wie sie für Reiseveranstalter bereits vorgeschrieben ist.

Müller zufolge wurde in einem der beklagten Fälle der komplette Reisepreis von 3.480 Euro elf Monate vor Antritt verlangt. Mit dieser Praxis verschafften sich die Veranstalter zinslose Kredite in Millionenhöhe. (afp)