Essen. . Das Bewertungsportal Holidaycheck darf schlechte Bewertungen nicht mehr ungeprüft veröffentlichen. Holidaycheck ist keine neutrale Bewertungsplattform mehr, sondern ein kommerzielles Buchungsportal, das ein Eigeninteresse hat, bestimmte Hotels zu verkaufen – und andere nicht.
Es ist ein kleiner Sieg für die Verbraucher. Ein sehr kleiner. Aber immerhin: Das Landgericht Hamburg hat in einer Klage der A&O Hostels Holidaycheck dazu verdonnert, dass das Portal schlechte Bewertungen nicht mehr einfach so ungeprüft veröffentlichen darf.
Hintergrund: Ein anonymer Tester hatte auf Holidaycheck über zertrümmerte Klodeckel, angeklebte Kaugummis und Scherben auf dem Fußboden berichtet. A&O hatte sich daraufhin an Holidaycheck.de gewandt und um Löschung gebeten. Vergebens. Holidaycheck verlangte Beweise, inwieweit die Behauptungen falsch seien. Zu Unrecht, wie das Landgericht nun klarstellte.
Holidaycheck ist ein kommerzielles Buchungsportal geworden
Denn die Richter haben erkannt, was schon lange klar ist: Holidaycheck ist keine neutrale Bewertungsplattform mehr, sondern ein kommerzielles Buchungsportal, das ein Eigeninteresse hat, bestimmte Hotels zu verkaufen – und andere nicht.
Wenn man dann noch weiß, dass es längst Alltag in der Branche ist, sich mit gefälschten Einträgen auf Bewertungsportalen gegenseitig schlecht zu machen, dann dürfte das gute alte Reisebüro des Vertrauens bald wieder richtig in Mode kommen.
Holidaycheck hat bereits angekündigt, das Urteil so nicht zu akzeptieren und durch alle Instanzen zu prozessieren. Das Portal sieht sich als Beschützer der Meinungsfreiheit im Netz.