Rüsselsheim. Hat das Flugzeug einen Unfall auf dem Rollfeld und verspätet sich deshalb, muss die Airline für die Verspätung haften. Das entschied jetzt ein Gericht. Im aktuellen Fall hatte ein Schlepperfahrzeug die Maschine gerammt, der Flieger verspätete sich um mehr als elf Stunden.
Eine Fluggesellschaft haftet für Verspätungen, auch wenn ein Unfall am Flughafen Grund für den verspäteten Abflug war. Sie kann sich nicht damit herausreden, nichts dafür zu können, wenn ein Schlepperfahrzeug die Maschine rammt. Das gilt insbesondere dann, wenn das Fahrzeug für die Abfertigung des betreffenden Flugzeugs eingesetzt wurde. So urteilte das Amtsgericht Rüsselsheim (Az.: 3 C 468/12 [37]), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
Kläger pochte auf Ausgleichszahlung
In dem Fall verspätete sich der Rückflug aus Mallorca nach Düsseldorf um mehr als elf Stunden. Der Kläger pochte auf eine Ausgleichszahlung. Die Fluggesellschaft lehnte ab und behauptete, für die Verspätung könne sie nichts. Schließlich habe ein Schlepperfahrzeug durch Unachtsamkeit des Fahrers die für den Flug bestimmte Maschine beschädigt. Das Gericht schloss sich der Position des Klägers an. Die Fluggesellschaft müsse sich das fahrlässige Verhalten des Fahrzeugführers zurechnen lassen, wenn dieser für die Abfertigung der Maschine zuständig ist. (dpa)