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Die Rechtslage ist eindeutig: Ist ein Flug mehr als drei Stunden verspätet oder wird er komplett gestrichen, haben Passagiere Anspruch auf Schadenersatz von ihrer Fluggesellschaft. Dazu gehören nicht nur kleinere Beträge wie Übernachtungs- und Verpflegungskosten, sondern je nach Entfernung auch Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro. Jedoch: Meist stellen sich die Fluggesellschaften quer, wenn Kunden auf ihr Recht (EG Nr. 261,2004) pochen.

„Viele Airlines bewegen sich erst dann, wenn Klage eingereicht ist“, sagt die Rechtsanwältin Antje Harsdorff. Diese Erfahrung machte auch Maria S. Nachdem der Billigflieger Easyjet einen Flug von Bristol nach Berlin kurzfristig annullierte, wollte die verärgerte Frau ihr Recht einfordern. Das gestaltete sich allerdings schwierig. Nach einem zeit- und nervenaufreibenden Schriftverkehr erklärte sich die Fluggesellschaft nur bereit, die Taxi- und Verpflegungskosten von rund 50 Euro zu übernehmen. Schon bei den Übernachtungskosten stellte sich Easyjet quer und lehnte die nach EU-Recht fälligen Ausgleichszahlungen ab.

EUclaim, Flightright und Fairplaine helfen den geprellten Passagieren, kassieren aber auch 30 Prozent

„Wo Anwälte nur mit Hartnäckigkeit weiterkommen, hat Otto-Normalfluggast auf eigene Faust kaum eine Chance“, bestätigt Stiftung Warentest. Meist wimmeln die Flug-Discounter ihre Kunden mit Textbausteinen und rechtlich windigen Begründungen ab. Die Airlines zermürben ihre Kunden oft so lange, bis diese entnervt aufgeben. Maria S. stand vor der Frage, ob sie einen Anwalt einschaltet. Ohne Rechtsschutzversicherung ein teurer Spaß. So können bei einem Streitwert von 600 Euro schnell Anwaltskosten von 400 Euro auflaufen – ohne Erfolgsgarantie.

„Für Kunden, die dieses Risiko scheuen, gibt es interessante Alternativen“, meint Stiftung Warentest. Firmen wie EUclaim, Flightright und Fairplane helfen Fluggästen, zu ihrem Geld zu kommen. Der Vorteil: Verbraucher gehen kein finanzielles Risiko ein. Gezahlt wird nur, wenn die Firmen erfolgreich sind. Die Gebühr hört sich mit fast 30 Prozent des Streitwerts zwar happig an – dafür müssen Verbraucher aber außer Geduld und Belegen nichts einbringen.

Geduld zahlt sich aus

Maria S. hatte zunächst wenig Hoffnung. EUclaim ließ zuerst monatelang nichts von sich hören. Nach einem Jahr hatte S. die Sache abgeschrieben. Doch im Januar 2012, fast anderthalb Jahre später, meldeten die Berliner Anwälte von EUclaim Vollzug. Nach Einreichen der Klageschrift hatte Easyjet kleinlaut beigedreht und 500 Euro Entschädigung nebst Verzugszinsen überwiesen. Für Maria S. und ihren Begleiter blieben nach Abzug der Gebühren immerhin 435 Euro übrig. Ihre Geduld zahlte sich aus.

Die Fachleute von Stiftung Warentest ermutigen deshalb alle geprellten Fluggäste: „Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Ihre Ansprüche verjähren erst nach drei Jahren.“ Bis Ende dieses Jahres können Entschädigungen rückwirkend bis 2009 eingeklagt werden. Wer dafür zu träge ist, verzichtet womöglich auf mehrere Hundert Euro.