Luxemburg. .

Die strikte Altersgrenze der Lufthansa für ihre Piloten ist nicht zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Auch Piloten, die älter sind als 60 Jahre, dürfen ins Cockpit - solange der zweite Pilot jünger ist als 60 Jahre.

Piloten der Deutschen Lufthansa dürfen auch mit 61 Jahren noch ins Cockpit. Die strikte tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren ist eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Beschränkungen für über 60-jährige Piloten reichten aus. (Az.: C-447/09)

Nach dem Tarifvertrag der Lufthansa müssen die Piloten ihren Beruf mit 60 Jahren komplett aufgeben. Die deutschen Gesetze und auch die internationalen Regelungen sind großzügiger: Danach muss zwar im Cockpit immer mindestens ein Pilot unter 60 Jahren sein; ganz Schluss ist aber erst mit 65 Jahren. Gegen die strenge Tarifregelung hatten drei ehemalige Lufthansa-Piloten geklagt; das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte den Streit dem EuGH vorgelegt.

Nach dem Luxemburger Urteil geht die tarifliche Altersgrenze der Lufthansa über das hinaus, was notwendig ist, um die Sicherheit zu gewährleisten. Denn sowohl nach Einschätzung Deutschlands als auch der internationalen Luftfahrtorganisationen reichten Begrenzungen für die Tätigkeit ab 60 Jahren offenbar aus, argumentieren die Richter des EuGH. Schärfere Altersregeln als nötig dürften aber auch die Tarifparteien nicht vereinbaren.

„Altersgrenzen sind nicht mehr zeitgemäß“

Nach europäischem Recht sei allerdings nicht jede Ungleichbehandlung wegen des Alters verboten, betonte der EuGH. Sie sei zulässig, wenn der Beruf „altersabhängige körperliche Fähigkeiten“ voraussetze. Nach Überzeugung der Luxemburger Richter ist dies bei Piloten auch der Fall. „Da diese Anforderung darauf abzielt, die Sicherheit des Flugverkehrs zu gewährleisten, verfolgt sie einen rechtmäßigen Zweck, mit dem eine Ungleichbehandlung wegen des Alters gerechtfertigt werden kann“, betonte der EuGH. Auch die Tarifparteien dürften dabei aber nicht über das Notwendige hinausgehen.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, begrüßt das Urteil. Altersgrenzen seien nicht mehr zeitgemäß, erklärte sie in Berlin. Nötig seien vielmehr „flexible Einstiegsmöglichkeiten für den Ruhestand“. (afp)