Berlin. Wer würde nicht gern einmal eine Nacht im Fünf-Sterne-Hotel verbringen? Doch wer bei Google suchte, musste aufpassen: Nicht immer entsprach dort die entsprechende Auszeichnung den offiziellen Kriterien. Nun muss das Unternehmen nachlegen.
Die Ansprüche für Sterne-Hotels sind hoch: Selbst bei einem Stern muss die Unterkunft wenigstens 46 Mindeststandards erfüllen - etwa einen Fernseher auf dem Zimmer anbieten sowie einen Weckdienst. Sauberkeit und das tägliche Bettenmachen sind eine Selbstverständlichkeit auch in der untersten Kategorie der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, der die Einstufungen vornimmt.
Knapp 8000 Hotels nehmen demnach in Deutschland an dem freiwilligen Bewertungssystem teil und damit fast 40 Prozent aller hierzulande registrierten Herbergen. Alle drei Jahre überprüft der Verband, ob sie noch den Ansprüchen ihrer entsprechenden Sterne-Klassifizierung entsprechen. „Als Gast erhalten Sie dadurch eine sichere und transparente Übersicht über die Leistungen und Angebote, die Ihnen ein klassifizierter Beherbergungsbetrieb bietet“, heißt es auf den Seiten der Deutschen Hotelklassifizierung des Dehoga.
Es verwundert daher kaum, dass die Hüter der Sterne empfindlich reagieren, wenn andere das Bewertungssystem kopieren wollen - oder Häuser gar mit Sternen werben, die ihnen offiziell gar nicht zustehen. Das bekam nun auch Google zu spüren. Das Landgericht Berlin verbietet es dem Internetriesen, Unterkünfte bei Suchergebnissen als Sterne-Hotels zu bezeichnen, solange diese nicht offiziell vom Dehoga als solche ausgezeichnet wurden.
Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Bad Homburg. Das Urteil vom Monatsanfang wurde am Montag bekannt. Der Suchmaschinendienst hat es bereits anerkannt.
Demnach hatte Google bei der Anzeige von Suchergebnissen von Hotels immer wieder Gaststätten mit Hinweisen wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ versehen. Die Wettbewerbszentrale hatte dies als „irreführend“ kritisiert, weil viele der Unterkünfte „nicht über eine gültige Hotelklassifizierung verfügten“. Nicht zu verwechseln sind diese nun verbotenen Hinweise von Google mit den dort ebenfalls über Sterne angezeigten Bewertungen und Rezensionen von Nutzern. Diese bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.
„Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, bewertete Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung, am Montag die Entscheidung des Gerichts.
„Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu "Sterne-Hotels"“, hieß es vonseiten der Wettbewerbszentrale. „Wir tauschen bereits über eine Datenschnittstelle täglich und automatisiert mit Google aus, welche Hotels in Deutschland über eine aktuelle Klassifizierung verfügen.“
Das Sterne-System gibt es nicht nur in Deutschland. Auch in anderen europäischen Ländern haben sich Hotelverbände angeschlossen, darunter die Niederlande, Österreich, Schweden, Griechenland, Liechtenstein und seit drei Jahren auch Slowenien. Der Kriterienkatalog ist dabei stets derselbe.
Immer wieder kommt es dabei zu Mogeleien und Tricksereien. Häufig geht es dabei um Häuser, die auf ihren Webseiten unrechtmäßig mit drei oder vier Sternen werben. Nach Einschätzung der Dehoga spielt dabei häufig Unkenntnis eine Rolle. Vielen Hoteliers scheine nicht klar gewesen zu sein, dass eine eigenmächtige Vergabe von Sternen wettbewerbsrechtlich nicht zulässig sei, hieß es vom Verband bereits vor einigen Jahren. Manchmal sorge auch ein Betreiberwechsel für Verzögerungen. Hinzu kommen Grenzfälle, zum Beispiel Sterne im Familienwappen der Hoteleigentümer. (dpa)