Frankfurt/ Main. Fluggesellschaft bieten bei Langstreckenflüge ein großes Videoprogramm an. Doch welche Ansprüche hat man, wenn der Bildschirm dunkel bleibt?
Denn nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt stellt ein solcher Ausfall einen Mangel dar (Az.: 2-24 O 20/19). 20 Prozent Minderung des anteiligen Tagesreisepreises befand das Gericht als angemessen.
Im verhandelten Fall hatte die spätere Klägerin bei einem Veranstalter eine Reise nach Madagaskar gebucht. Zu den Leistungen gehören auch die Flüge von Frankfurt über Paris nach Antananarivo und zurück. Beim Rückflug von Madagaskar nach Paris fiel das Videosystem im Flugzeug jedoch komplett aus. Die Klägerin forderte deswegen die Rückzahlung eines Teils des Reisepreises - und hatte damit Erfolg.
Nach Ansicht des Gerichts konnte die Klägerin den Preis mindern, weil die Reise mit Fehlern behaftet war, die den Wert und die Tauglichkeit nach dem gewöhnlichen Nutzen gemindert haben. Für diesen Mangel sprachen die Richter der Klägerin am Ende 114,36 Euro zu. (dpa)