Köln. . Manche Reisen lässt man sich mit einem Ticket für die Business-Klasse etwas mehr Kosten. Aber was, wenn der Flug ausfällt und der Veranstalter nur noch Economy-Flüge anbietet?

Wer einen Langstreckenflug in der Business-Klasse bucht, möchte auch in der Business-Klasse fliegen. Bietet ein Reiseveranstalter nur einen Ersatzflug in der Economy-Klasse an, weil der ursprünglich gebuchte Flug nicht stattfindet, ist das kein adäquater Ersatz. Das entschied das Landgericht Köln (Az.: 30 O 107/18), wie die Zeitschrift „Reiserecht aktuell“ (Ausgabe 4/2019) berichtet. Kunden müssen ein solches Angebot nicht hinnehmen, denn die gebuchte Reise ist in einem solchen Fall mangelhaft.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich und seine Frau eine Reise in die Dominikanische Republik gebucht. Für den Hin- und Rückflug hatte der Kunde Sitze in der Business-Klasse gebucht. Vor der Reise ging aber die Fluggesellschaft pleite, die geplanten Flüge fielen aus.

Ersatzbeförderung

Der Veranstalter bot dem Kunden eine Ersatzbeförderung an: Er sollte erst nach Amsterdam fliegen, dort eine Nacht bleiben und am nächsten Tag zu seinem Reiseziel starten. Die Sitze waren auf allen Flügen jetzt in der Economy-Klasse. Der Kunde lehnte ab und wollte Schadenersatz vom Veranstalter.

Seine Klage hatte teilweise Erfolg: Die Richter gestanden dem Kläger die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung zu. Die Insolvenz der Fluggesellschaft falle in den Gefahrenbereich des Reiseveranstalters. In diesem Fall wurde die Reise vereitelt, weil der Vertrag nicht wie geschuldet erfüllt werden konnte.

Einwand des Veranstalters

Die Economy-Flüge seien mitnichten ein gleichwertiges Angebot, befand das Gericht. Auch der Einwand des Veranstalters, dass Millionen anderer Reisender in dieser Klasse fliegen, hilft nicht über die fehlende Gleichwertigkeit hinweg. Zudem wäre bei dem Ersatzangebot eine zusätzliche kostenpflichtige Übernachtung angefallen. (dpa)