Frankfurt/Main. Für Pauschalurlauber gilt: Wer im Urlaubsland angekommen ist, aber erst mal auf seinen Koffer warten muss, hat Anspruch auf eine Preisminderung.
Kommt der Koffer erst mit einigen Tagen Verspätung am Reiseziel an, können Pauschalurlauber den Preis mindern. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2-24 O 20/19).
Allerdings steht ihnen keine zusätzliche Minderung zu, wenn sich im Gepäck die Akkus für die Fotokamera befinden und sie deshalb zunächst keine Urlaubsfotos machen können.
Rundreise durch Madagaskar
In dem Fall hatte die Klägerin eine Rundreise durch Madagaskar angetreten. Der Koffer samt Teilen der Fotoausrüstung erreichte das Land erst mit sechs Tagen Verspätung. Das Gericht sprach der Frau eine Minderung des Reisepreises von 25 Prozent wegen des fehlenden Gepäcks zu. Weitergehende Ansprüche, weil sie und ihr Ehemann auf dem ersten Teil der Reise keine Erinnerungsfotos mit ihrer Kamera machen konnten, habe die Urlauberin aber nicht. (dpa)