Kiel. Wer sich am Urlaubsort über Baulärm oder Schmutz gestört fühlt, kann unter gewissen Umständen einen Teil des Reisepreises zurückfordern.

Baulärm, dreckiges Bad, fehlender Pool: Solche Ärgernisse müssen sich Pauschalurlauber nicht bieten lassen.

Sie können häufig einen Teil des Reisepreises vom Veranstalter zurückfordern - doch dafür müssen sie den Reisemangel zunächst dem Reiseleiter vor Ort melden.

Dokumentation mit Fotos, Videos und Zeugen

Wird das Problem nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, sollten sie den Mangel gut dokumentieren. Darauf macht die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam.

Fotos, Videos, Notizen und Zeugenaussagen von anderen Reisenden seien geeignete Nachweise, um einen Mangel belegen zu können, erklären die Experten. Die Forderung nach einer Preisminderung sollten Urlauber direkt nach ihrer Reise beim Veranstalter stellen. Wie viel Geld es zurück gibt, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab.

Nicht jede Unannehmlichkeit gilt gleich als Reisemangel. So sind zum Beispiel ein paar Ameisen im Hotelzimmer in südlichen Ländern kein ausreichender Grund, den Reisepreis zu mindern. (dpa)