Lübeck. . Lübeck will die Vermietung der idyllischen Ganghäuschen an Touristen verbieten. Sie droht den Vermietern mit Geldstrafen. Doch die wehren sich.
Der Streit um die Vermietung von Ferienhäuschen in der Lübecker Altstadt geht in die nächste Runde. Nachdem die Stadt die gewerbliche Vermietung dieser Häuser als Ferienunterkünfte bei Strafe untersagt hat, drohen die Hausbesitzer ihrerseits mit Klagen. Sie begründen das unter anderem damit, dass die Stadt die Ferienwohnungsvermietung seit 40 Jahren stillschweigend geduldet habe.
«Wir fordern einen Bestandsschutz für die bestehenden Ferienwohnungen, wie er in vielen Kommunen üblich ist», sagte Karl-Heinz Brenner von der «Interessenvertretung der Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter Lübeck und Travemünde». Mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht wollen die Vermieter erreichen, dass die Stadt die Verfügungen zurücknimmt, mit denen sie den Hausbesitzern die Vermietung ihrer Häuschen an Touristen untersagt.
Knapp 100 Wohnungen betroffen
Bei Missachtung des Vermietungsverbots droht ein Zwangsgeld von 2500 Euro. Begründet wird das Verbot damit, dass es sich bei der Vermietung als Ferienwohnung um eine Gewerbe handele, das in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig sei. Außerdem widerspreche die Nutzung als Ferienwohnung den Zielen der Erhaltungssatzung für die Lübecker Altstadt, die den Schutz von Kleinwohnhäuser vor der Verdrängung durch andere Nutzungen zu Ziel habe, heißt es in dem Schreiben. Betroffen sind knapp 100 der 300 Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt.
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat seine ursprünglich für Juni geplante Entscheidung zu dem Thema auf August verschoben. «Das hat aber nichts mit den Klagedrohungen der Besitzer zu tun», sagte der Vorsitzende des Bauausschusses, Christopher Lötsch (CDU). «Diese Entscheidung stand schon vorher fest, weil es noch offene Fragen gibt», sagte er.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hatte bereits im August 2018 beschlossen, keine weiteren Ferienwohnungen im Unesco-Weltkulturerbe Altstadt zuzulassen. Zwar sollten bestehende Ferienwohnungen Bestandsschutz genießen. Doch die liegen alle in Mehrfamilienhäusern.
Hausbesitzer sind optimistisch
Die bei Touristen besonders beliebten pittoresken Ganghäuschen wurden nie genehmigt. Ihre Vermietung ist damit illegal und kann auch nachträglich nicht mehr genehmigt werden. «Deshalb hatten wir keine andere Wahl, als die Vermietung als Ferienhäuser zu verbieten», sagte Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau (SPD) bereits im Februar. «Wir müssen das geltende Baurecht durchsetzen, um einer Verdrängung des Wohnens in den Gängen und Höfen entgegenzuwirken», sagte er damals.
Doch die Hausbesitzer geben sich optimistisch. «Ich gehe davon aus, dass unsere Klage Erfolg hat und wir unsere Häuser weiterhin vermieten können», sagt Wolfgang Seitz. Er vermietet seit 2004 ein Ganghäuschen mit 35 Quadratmetern Wohnfläche an Touristen, aber auch an Menschen, die aus beruflichen Gründe einige Zeit in Lübeck wohnen müssen.
Dauerwohnen kaum möglich
«Bei mir haben schon Studenten der Bundespolizeiakademie, Leute vom Theater und Kunsthandwerker vom Weihnachtsmarkt im Heilig-Geist-Hospital gewohnt», sagt Seitz. Die würden - auch aus Kostengründen - wohl kaum in ein Hotel gehen und wären dann für den Lübeck-Tourismus verloren, sagt er. Brenner von der Interessenvertretung führt noch ein anderes Argument ins Feld. «Die Hausbesitzer haben durch die Sanierung ihrer Ganghäuser erheblich zum heutigen Erscheinungsbild der Altstadt beigetragen.»
Die Sanierungen seien extrem aufwendig und teuer. «Diese Kosten lassen sich durch eine Dauervermietung nicht decken», sagt er. «Mal abgesehen davon, dass sich die Ganghäuschen wegen ihrer Größe von durchschnittlich 35 bis 50 Quadratmetern kaum zum Dauerwohnen vermieten lassen.» (dpa)