Lübeck. Die Hansestadt Lübeck macht ernst mit ihren Plänen, die Vermietung von Ferienhäusern im Unesco-Welterbe Altstadt zu verbieten.
Dem Bauausschuss liegt der Entwurf einer "Satzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet der Lübecker Altstadt" vor, der in der Sitzung am Montag diskutiert werden soll.
Die Satzung sieht vor, die Vermietung sogenannter Kleinwohnhäusern in den Gängen und Höfen der Altstadt von September an zu verbieten. Betroffen davon seien zunächst 52 Ferienwohnungen, heißt es in der Vorlage. Bei Verstößen gegen die Satzung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Zuvor hatten die "Lübecker Nachrichten" darüber berichtet.
Rund 280 Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel
Auf der Altstadtinsel gibt es nach Angaben der Stadt rund 280 Ferienwohnungen. Etwa 80 davon sind sogenannte Gangbuden, um die 30 Quadratmeter große Häuschen in den für Lübeck typischen Gängen und Höfen.
Die Lübecker Bürgerschaft hatte bereits im August 2018 beschlossen, keine Ferienwohnungen in der Altstadt mehr zu dulden. So solle der Verlust von dauerhaftem Wohnraum und die Zerstörung nachbarschaftlicher Gemeinschaften verhindert werden, hieß es zur Begründung. (dpa)