Brüssel. . Urlauber in Brüssel aufgepasst: Ab 2019 sind weitere Dieselfahzeuge von Fahrverboten im Stadtgebiet betroffen. Es drohen hohe Bußgelder.
Urlauber in Brüssel müssen beachten, dass ab 2019 weitere Fahrzeugtypen aus Umweltschutzgründen nicht in das Stadtgebiet dürfen. Betroffen davon sind Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 2 sowie Benziner mit Euro 1, wie der ADAC erläutert.
Bereits seit längerem gilt in der belgischen Hauptstadt das Verbot für Diesel mit Euro 0 und 1. Verstöße haben ein Bußgeld in Höhe von 150 beziehungsweise 350 Euro zur Folge.
Wollen Besitzer dieser Fahrzeuge ausnahmsweise in die Stadt fahren, können sie Tagespässe für 35 Euro kaufen. Diese ermöglichen maximal achtmal pro Jahr die Einfahrt in die Umweltzone.
Umweltzone in Brüssel
Besitzer aller weiteren Autotypen, die im Ausland zugelassen sind, müssen sich außerdem schon seit dem Sommer 2018 online registrieren . Ausgenommen von den Einfahrverboten sind PKW, Vans und Transporter bis 3,5 Tonnen, die die Euronorm 3 bis 6 für Diesel und Euro 2 für Benziner erfüllen. Das gilt generell auch für Motorräder, Kleinkrafträder sowie elektro- und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge.
Die Umweltzone Brüssels umfasst die gesamte Metropolregion, die im Westen, Norden und Osten durch den Autobahnring R0 begrenzt wird sowie im Süden durch die Gemeinde Watermael-Boitsfort. Der Ring R0 gehört selbst nicht zur Umweltzone. Die Beschränkungen gelten rund um die Uhr an allen Wochentagen. (dpa)