Berlin. Reisende sollten in fernen Ländern beim Kauf von Andenken aufpassen. Viele der Souvenirs aus Naturmaterialien sind per Gesetz geschützt.
Bei Souvenirs aus tierischen und pflanzlichen Produkten sollten Urlauber sehr zurückhaltend sein. Die Einfuhr von Mitbringseln, die von geschützten Arten stammen, ist meist illegal. Reisenden drohen Strafen, warnt die Umweltschutzorganisation WWF.
Korallen und Korallenschmuck
Was am Strand herumliegt oder als vermeintlich harmloses Andenken auf dem Markt verkauft wird, darf nicht ohne weiteres nach Deutschland gebracht werden. Als Beispiele für problematische Souvenirs nennt der WWF etwa Korallen und Korallenschmuck, Zierpflanzen wie Orchideen, Lederwaren aus geschützten Reptilienarten und Fellprodukte, Schmuck und Schnitzereien aus Elfenbein, Schildpatt und geschützten Hölzern, Schlangenwein sowie Seepferdchen und Riesenmuscheln. Durch das Washingtoner Artenschutzabkommen und deutsche Gesetze sind rund 35.000 Tier- und Pflanzenarten geschützt.
Der WWF hat eine neue kostenlose Souvenirratgeber-App für Android-Geräte entwickelt, mit der sich Urlauber über erlaubte und verbotene Mitbringsel informieren können. Eine iOS-Version ist in Arbeit. (dpa)