Berlin. Wer aus dem Auslandsurlaub geschützte Tier- und Pflanzenarten oder Produkte daraus einführt, muss mit Bußgeldern rechnen. Davor warnt der Zoll.
Wer Produkte aus geschützten Tier- und Pflanzenarten aus dem Urlaub mitbringt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Das Bundesamt für Naturschutz kann sogar ein Strafverfahren einleiten. Darauf macht das Hauptzollamt Berlin aufmerksam.
Der Zoll rät Reisenden, sich unter www.artenschutz-online.de und www.zoll.de über die geschützten Arten im jeweiligen Urlaubsland zu informieren. Oft werden solche Mitbringsel nicht aus krimineller Absicht, sondern aus Unwissenheit mit nach Hause genommen. (dpa)