Landshut. Passagiere mit Flugangst verlassen die Maschine, weil sie vor dem Start repariert werden musste: Die Airline muss die übrigen Fluggäste entschädigen.

Wird die Maschine kurz vor dem Start repariert, kommt schon mal ein mulmiges Gefühl auf. In einem Fall griff die Angst aber so um sich, dass gleich mehrere Insassen das Flugzeug verließen und eine Verspätung verursachten. Wer zurückblieb, bekommt eine Entschädigung, falls sich das Flugzeug um mehr als drei Stunden verspätet.

Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft

Wenn Gäste mit Flugangst erst kurz vor dem Abheben aus der Maschine wollen, sei das zwar erst einmal ein "außergewöhnlicher Umstand", der die Airline entlastet. Im verhandelten Fall am Landgericht Landshut (Az.: 12 S 209/17) entstand die Flugangst jedoch wegen der Reparatur, die im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft lag. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". (dpa)