Berlin.

Die Deutsche Bahn erstattet Reisenden, die wegen des Sturms "Friederike" gestrandet sind, die Kosten für nötige Übernachtungen. Das gilt, sofern die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag unmöglich oder unzumutbar ist. Das schreiben die Fahrgastrechte der Bahn vor. Alternativ ersetzt die Bahn die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel in Höhe von maximal 80 Euro, wie das Unternehmen erklärt. Organisiert die Bahn ein anderes Verkehrsmittel oder eine Übernachtungsmöglichkeit, so hat dies Vorrang vor einer selbst organisierten Alternative.

Die Bahn rief am Donnerstag angesichts der Einstellung des bundesweiten Zugverkehrs dazu auf, zum Beispiel Fahrgemeinschaften zu bilden. Auch Taxigutscheine werden an den Bahnhöfen ausgegeben. Jeder Einzelfall werde kulant geprüft, sagte ein Bahn-Sprecher. Bahnkunden müssen auch am Freitag mit deutlichen Einschränkungen rechnen. (dpa)