Essen. Pauschalurlauber erhalten bei ihrer Buchung einen Reisesicherungsschein. Was sie darüber wissen sollten und welche Rechte sie haben.

Wer einen Pauschalurlaub bucht, bekommt ein recht unscheinbares, aber ziemlich wichtiges Dokument ausgehändigt: den Reisesicherungsschein. Technisch gesehen handelt es sich dabei um eine Versicherung. Doch wovor genau schützt sie?

"Bei Abschluss des Reisevertrags einer Pauschalreise hat der Kunde Anspruch auf Insolvenzabsicherung durch den Reiseveranstalter", erklärt Torsten Schäfer vom Deutschen Reiseverband (DRV). Konkret bedeutet das: Der Veranstalter muss Vorsorge treffen für den Fall, dass er pleitegeht. Das schreibt das Gesetz vor. "Der Reisesicherungsschrein ist ein Beleg, dass der Veranstalter bei einer Versicherung oder Bank gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist", sagt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Versicherer hilft dem Urlauber

Das Dokument enthält den Namen des Versicherungsunternehmens. Der Kunde erhält es bereits bei der Anzahlung des Reisepreises - egal in welcher Höhe, wie Schäfer betont. Verbraucherschützerin Fischer-Volk bringt es auf den Punkt: "Kein Geld ohne Sicherungsschein."

Bei einer Insolvenz des Veranstalters erstattet die Versicherung dann den bereits gezahlten Reisepreis des Kunden zurück. Ist der Urlauber schon unterwegs, organisiert der Versicherer die Rückreise mit und übernimmt Fischer-Volk zufolge auch zusätzliche Kosten vor Ort, etwa beim Hotel. Die letzte größere Pleite in der Touristik war die des Unternehmens Unister im Sommer 2016. Insgesamt sind Insolvenzen aber relativ selten.

Kommen Urlauber bei einem Veranstalter Zweifel an der Seriosität, rät Fischer-Volk dazu, noch einmal beim Versicherungsunternehmen selbst anzurufen und sich die Absicherung bestätigen zu lassen. "Es gibt auch gefälschte und abgelaufene Scheine", warnt sie. (dpa)