Berlin. Passagiere können bei Verspätungen eine Entschädigung verlangen. Spezielle Portale helfen, diese Forderung umzusetzen - es gibt aber einen Haken.
Zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung steht Fluggästen in der EU zu, wenn ihre Maschine ausfällt oder mehr als drei Stunden verspätet ist. Doch viele Airlines zahlen nur ungern oder gar nicht. Deshalb gibt es Fluggastrechteportale, die quasi als Inkasso-Dienst Unterstützung bieten.
Bis die Kunden Geld sehen, dauert es aber oft Monate. Daher bieten einige Portale eine Sofortentschädigung an - doch das kostet in der Regel mehr als 40 Prozent Provision. Darauf weist die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "test" hin (Ausgabe 7/2017).
Sofortentschädigung wird nur bei absoluter Sicherheit ausgezahlt
Stehen dem Passagier zum Beispiel 600 Euro zu, erhält er als Sofortzahlung lediglich um die 350 Euro. Zum Vergleich: Für die herkömmliche Bearbeitung des Falls kassieren die bekannten Portale in etwa zwischen 26 und 30 Prozent Provision. Die Sofortentschädigung bieten die Portale nur an, wenn sie sicher sind, dass die Fluglinie die Entschädigung irgendwann zahlen wird.
Kostenlos für Verbraucher ist der Weg über die Schlichtungsstelle söp in Berlin. Wer bei der Airline keinen Erfolg hat, könne sich dorthin wenden, rät die Stiftung Warentest. Außerdem stellen sich längst nicht alle Airlines bei berechtigten Forderungen quer. In der Praxis sind die Erfahrungen je nach Unternehmen unterschiedlich. (dpa)