Berlin. . Kreuzfahrten sind beliebt wie nie. Vor ihrer Reise sollten Urlauber abwägen, welche Versicherungen für das Schiff wichtig sind. Ein Überblick.

Millionen Deutsche verbringen ihren Urlaub auf einem Schiff. Von der Schnäppchen-Kreuzfahrt im Mittelmeer bis zur mehrmonatigen Weltumrundung haben Reedereien alles im Angebot. Doch was ist, wenn man seekrank wird oder in die Kabine eingebrochen wird? Ein Überblick über Versicherungen, die jeder Kreuzfahrt-Tourist haben sollte - und Policen, die eher verzichtbar sind:

Reiserücktrittsversicherung

Ein Urlaub auf hoher See kann sehr teuer sein. Deshalb sollte man sich für den Fall absichern, dass man ihn nicht antreten kann. "Dann springt die Versicherung für die Stornogebühren ein, die anfallen", sagt Kathrin Jarosch, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Ein schwerer Unfall des Versicherten oder eines nahen Angehörigen ist ein möglicher Grund - oder auch eine plötzliche schwere Erkrankung, ein Todesfall oder der Verlust des Arbeitsplatzes.

Reiseabbruchversicherung

Sie ist in manchen Policen der Reiserücktrittsversicherung enthalten und kann dann sinnvoll sein, wenn man mit dem Partner oder der Familie an Bord geht. Wenn der Mitreisende krank wird oder einen Unfall hat, kann man die Reise beenden, um ihn in die Klinik oder nach Hause zu begleiten. Die Police ersetzt auch die Mehrkosten, falls man wegen vorzeitiger Rückreise bereits bezahlte Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann, zum Beispiel Ausflüge an Land. Eine Reiseabbruchversicherung kann auch einzeln abgeschlossen werden.

Auslandsreise-Krankenversicherung

Das ist die wichtigste Versicherung für alle, die ins Ausland reisen. Sie kommt für sämtliche Kosten auf, die bei einer Erkrankung im Ausland entstehen. "Die gesetzlichen Krankenkassen kommen nur im europäischen Ausland für Behandlungskosten auf", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport zahlen die Kassen nie. Die Auslandsreise-Krankenversicherung schon.

Bei Landgängen ist klar, in welchem Land man sich befindet. Aber: Wenn auf dem Schiff etwas passiert oder man sich beim Bordarzt in Behandlung begibt, dann ist man in dem Land, unter dessen Flagge das Schiff fährt, sagt Birgit Brümmel, Versicherungsexpertin bei der Stiftung Warentest in Berlin. Und nicht alle Reedereien fahren unter europäischen Flaggen. Rechnet der Schiffsarzt für die Behandlung ein Privathonorar ab, zahlen die Krankenkassen das nicht zwangsläufig.

Vertrag vorher lesen

Es kann sich lohnen, seinen Krankenversicherungsvertrag im Vorfeld genau zu lesen. So kann es bei Privatversicherten sein, dass deren Versicherung für mehr Leistungen aufkommt.

Bei verschiedenen Kreditkarten gehören Auslandsreise-Krankenversicherungen mit zum Paket. Sie greifen aber oft nur, wenn die Reise auch komplett mit dieser Karte bezahlt wurde. Und auch in diesem Fall rät Boss, die Bedingungen genau zu lesen, um zu wissen, für welche Eventualitäten man abgesichert ist - besonders, wenn man sich auf eine Transatlantik-Reise begibt oder für eine Route an abgelegene Orte wie die Antarktis entscheidet.

Generell komme es bei den Policen darauf an, wie viele Tage man jährlich unterwegs ist, sagt Jarosch. Die meisten Standardverträge versichern Zeiträume von sechs bis acht Wochen pro Jahr, oft kosten sie weniger als 20 Euro pro Person. Wer länger unterwegs ist, entscheidet sich besser für eine Auslandskrankenversicherung, so Boss.

Reisegepäckversicherung

Auf Kreuzfahrten wollen Urlauber vor allem entspannen. Mit passendem Versicherungsschutz dürfte das leichter fallen.
Auf Kreuzfahrten wollen Urlauber vor allem entspannen. Mit passendem Versicherungsschutz dürfte das leichter fallen. © Andrea Warnecke/dpa-tmn

Sie lohnt sich nicht für jeden. Wenn beispielsweise in die Kabine eingebrochen und der Koffer geklaut wird, kommt die Hausratversicherung für den Schaden auf. Allerdings nur dann, wenn sie eine Außenversicherung hat und Schiffsreisen nicht ausgeschlossen sind. Die Reederei kommt für keinen Schaden auf - es sei denn, das Schiff havariert.

Viele Anbieter von Schiffsreisen haben kombinierte Versicherungspakete im Angebot. Auch hier ist es notwendig, die Bedingungen genau zu lesen. Manche dieser Komplettpakete enthalten zum Beispiel eine Seekrankheitsversicherung. Die hat jedoch Einschränkungen: Der Wind darf nur bis zu einer bestimmten Stärke blasen. Dann gebe es 50 Euro pro Tag, an dem man krank ist, maximal aber 250 Euro pro Reise, wie Warentesterin Brümmel zu bedenken gibt.

Auch bei eine Versicherung, die einspringt, wenn man Landgänge nicht antritt, sollte man genau durchkalkulieren - und abwägen, ob man eher zu denen gehört, die immer die teuersten Landgänge machen, oder zu denen, die es eher gemütlich angehen.

Kosten abwägen

Allgemein rät Brümmel, die Risiken zu versichern, die tatsächlich existenziell sein können. Bei allem anderen sollte man die Kosten der Reise gegen die Kosten der Police(n) abwägen und entscheiden. Wichtig in jedem Fall: Wenn auf dem Schiff oder während der Reise etwas passiert, sollte man es sofort dokumentieren, sich von einem Offiziellen bezeugen lassen und möglichst schnell der Versicherung melden.

"Viele Risiken sind durch die Versicherungen abgedeckt, die man ohnehin haben sollte", sagt Boss. Dazu gehören eine Haftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung, die in der Regel auch im Ausland gültig sind. Unabhängig von den Versicherungen raten die Experten allerdings, bei der Anreise kein Risiko einzugehen. Denn wer sich selbst einen Flug organisiert und zu spät zum Schiff kommt, kann sich mit keiner Police dagegen absichern, seine Kreuzfahrt zu verpassen. (dpa/tmn)