Rostock. Ein fremdverschuldeter Schaden am Flugzeug entbindet Fluggesellschaften nicht von Ausgleichszahlungen. Die Verantwortung für die Verspätung bleibt.
Bei massiven Flugverspätungen steht Reisenden meistens eine Ausgleichszahlung der Fluggesellschaft zu. Das gilt auch dann, wenn der Grund für die Verspätung die Beschädigung des Flugzeugs durch ein Fahrzeug des Flughafenbetreibers war. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Frankfurt nach Windhoek rund 13 Stunden verspätet. Als Grund führte die Airline an, dass ein nicht ausreichend gesichertes Fahrzeug des Flughafenbetreibers in Frankfurt mit dem Flugzeug kollidiert war. Dadurch seien umfangreiche Reparaturen notwendig geworden.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht sprachen allerdings der klagenden Passagierin eine Ausgleichszahlung zu. Es liege kein außergewöhnlicher Umstand vor, der die Airline von der Zahlungspflicht entbunden hätte (Az.: 2-24 S 51/15). Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell". (dpa)