Kehl. Bei Annullierungen und Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren in der EU eine Entschädigung zu - doch Airlines wimmeln Kunden ab.

Passagiere sollten sich am Schalter der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Situation aushändigen lassen. Gibt die Airline keine Erklärung heraus, ist es hilfreich, Aussagen von Zeugen zu sammeln, am besten ebenfalls schriftlich. Auch Fotos zum Beispiel von Anzeigetafeln können später helfen, eine Annullierung oder Verspätung gegenüber der Airline eindeutig nachzuweisen.

Nötige Angaben

Anschließend schreiben Fluggäste das Luftfahrtunternehmen an. Das Schreiben sollte laut EVZ folgende Angaben enthalten: Name, Reise- und Heimatanschrift, Flugnummer, Abflug- und Zielflughafen, Abflugdatum und Flugzeiten, Grund der Beschwerde und Ursache sowie die Höhe der geforderten Entschädigung plus Bankverbindung. Je nach Flugdistanz steht Passagieren eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro zu, schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor.

Wie Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen und Überbuchungen zu ihrem Recht kommen, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (EVZ) in Kehl in der kostenlosen Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen!" zusammengefasst. Diese gibt es als PDF online oder gegen Übersendung eines frankierten Rückumschlags per Post (Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, c/o Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl, Tel.: 07851/99 14 80).  (dpa)