München. In vielen italienischen Städten mit historischem Zentrum gelten Fahrverbote. Ausnahmeregelungen gibt es für Touristen, deren Hotel in der Stadt liegt.
In vielen italienischen Innenstädten sind Autos verboten, um den Verkehr aus den historischen Zentren fernzuhalten. Wer als Urlauber dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen, warnt der ADAC. Allerdings gilt eine Ausnahme für Touristen, deren Hotel innerhalb einer Fahrverbotszone liegt (Zona a traffico limitato, ZTL).
Diese Reisenden können sich ihr Kennzeichen vorab oder bei Ankunft registrieren lassen. So können sie problemlos in die Zone fahren. Denn das Nummernschild wird bei der Einfahrt in eine ZTL von Kameras erfasst. (dpa)