Essen. Wer sich im Urlaub vor Krankheitskosten oder Kofferklau schützen will, kann verschiedene Policen wählen. Doch nicht jedes Angebot ist sinnvoll.
Der Koffer ist geklaut, der Knöchel nach der Bergwanderung verstaucht und der Schlüssel im Schloss der Hotelzimmertür abgebrochen. Nein, das wünscht man niemandem. Der Urlaub ist da – und möge bitte unbeschwert sein. Aber was ist im Fall der Fälle? Wer vor Reiseantritt überlegt, wie er sich absichert, kann sich schützen vor Stress und hohen Kosten. Nicht jede Versicherung ist sinnvoll, manche aber schon.
Krankheit und Rücktransport
Zum Beispiel die Auslandsreise-Krankenversicherung. „Machen, kostet nicht viel“, sagt Markus Fischer von der Stiftung Warentest. Das gelte vor allem für gesetzlich Versicherte. Diese müssen innerhalb Europas sonst oft Vorkasse leisten, werden auch mal vom Hotelpersonal zur Privatärzten geschickt und müssen dann selbst zahlen. Und außerhalb Europas übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich keine Kosten für Arzt, Krankenhaus oder Medikamente. Einen Rücktransport zahlen die gesetzlichen Kassen übrigens nie. Dabei kann ein Ambulanzflug aus Mallorca mehr als zehntausend Euro kosten, aus den USA noch mal ein Vielfaches.
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Die Reisekrankenversicherung deckt die Arzt- und Krankenhauskosten sowie den Rücktransport ab. Einfach macht man es sich mit einer Jahrespolice, die sich automatisch verlängert: Laut Finanztest gibt es eine „sehr gute“ Absicherung für Alleinreisende bereits ab 7,92 Euro im Jahr, den besten Jahresschutz für Familien mit Kind für 17,80 Euro. Die Kündigungsfristen sind unterschiedlich, es können vier Wochen aber auch mal drei Monate sein. Der Vorteil: Man muss sich nicht vor jedem Urlaub Gedanken machen. Viele Versicherer bieten Schutz für eine Reisedauer von 56 Tagen oder mehr – für beliebig viele Reisen im Jahr. Nur wer länger unterwegs ist, benötigt eine spezielle Police.
Auf jeden Fall solle man aufs Kleingedruckte achten, sagt Fischer. Es reiche nicht, wenn eine Versicherung nur „medizinisch notwendige“ Rücktransporte zahle. Denn „medizinisch notwendig“ sei ein Transport nur dann, wenn im Reiseland eine notwendige Operation gar nicht durchgeführt werden kann oder zu teuer wäre. So stehe es oft noch in sehr alten Verträgen. „Dann besser wechseln“, meint Fischer. Und zwar zu Versicherungen, die einen Transfer vorsehen, wenn er „medizinisch sinnvoll“ ist. Wichtig: Oft verteuern sich die Policen im Alter, genauer: ab dem 50. Lebensjahr. Die Versicherer müssen ihre Kundschaft vor diesen Preissprüngen auch nicht warnen, wenn sie bereits bei Vertragsabschluss vereinbart waren. Derzeit verzichtet laut dem Warentester nur die Debeka auf den Alterszuschlag.
Reiserücktritt
Und was macht, wer kurz vor dem Urlaub krank wird? Bei Absagen gilt: Je kurzfristiger, umso teurer kann es werden. So können die Stornokosten schon mal bis zu 80 Prozent des Reisepreises betragen. Ein Fall für die Reiserücktrittsversicherung. Es braucht allerdings einen triftigen Grund für die Absage: eine schwere Erkrankung, ein Unfall, ein schlimmer Brand zuhause, Tod eines Angehörigen. Manche Versicherungen lassen auch plötzliche Arbeitslosigkeit oder einen neuen Job nach Arbeitslosigkeit gelten. Nur „einfach keine Lust – das reicht nicht“, so Fischer.
Behandlungsbelege aufbewahren
Die Stiftung Warentest rät: Versicherer anrufen. Die Notfallnummer steht in den Vertragsunterlagen. Alle Behandlungsbelege aufbewahren.
Darauf muss – möglichst in Deutsch oder Englisch – stehen: Name des Arztes, Vor- und Zuname und Geburtsdatum des Versicherten, Diagnose, Behandlung.
Die Reiserücktrittsversicherung solle man spätestens 30 Tage vor Urlaubsbeginn abschließen, bei manchen Tarifen muss das spätestens 14 Tage nach der Reisebuchung erfolgen. Die Versicherung ist umso sinnvoller, je teurer die Reise ist. Fischer rät: „Wer den Reiserücktritt versichert, sollte darauf achten, dass auch gleichzeitig die Kosten für einen vorzeitigen Abbruch des Urlaubs übernommen werden.“ Auf jeden Fall solle man sich Zeit nehmen für die Frage, welche Versicherung es sein soll, meint der Experte. Wer im Internet Urlaub bucht, werde oft aufgefordert, sofort eine Versicherung mit abzuschließen. Nicht darauf einlassen, rät Fischer: „Besser machen Sie das ganz in Ruhe“.
Verschwundenes Gepäck
So sei eine Gepäckversicherung zum Beispiel „ziemlich überflüssig“, denn: „Die zahlen nur selten“. Der Anspruch an den Reisenden, auf alles sorgfältig achtzugeben, sei zumeist enorm. Hübsches Beispiel: Schmuck ist nur im Safe versichert. Viele Gegenstände im Gepäck sind oft über die übliche Hausratversicherung geschützt. Diese erstattet den Neuwert, die Versicherung fürs Reisegepäck kommt nur für den Zeitwert auf.
Was noch wichtig ist? „Bringen Sie die Versicherungen nicht durcheinander“, mahnt Fischer. Mancher schließe eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab und glaube, er könne eine Reise einfach abbrechen, wenn er sich nicht gut fühlt und bekomme die Kosten für den Flug erstattet. Aber so etwas zahlt eben, wenn überhaupt, nur eine Reiseabbruchversicherung.