Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat bestätigt, dass die „Bestpreisklauseln“ Hotelbuchungsportal HRS kartell-rechtswidrig und damit unzulässig sind.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Bundeskartellamt im Kampf gegen Bestpreisklauseln bei Hotel-Buchungsportalen wie HRS, Expedia oder Booking den Rücken gestärkt. Der 1. Kartellsenat des Gerichts bestätigte am Freitag eine Entscheidung der Wettbewerbshüter aus dem Dezember 2013. Darin hatte das Kartellamt HRS untersagt, sich in seinen Verträgen mit deutschen Hotels die jeweils günstigsten Preise garantieren zu lassen.
Die Bestpreisklauseln verstoßen nach Auffassung des Gerichts gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Die Hotels würden dadurch in ihrer freien Preisgestaltung eingeschränkt, außerdem werde der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Hotelportalen im Internet behindert. Der Senat ließ allerdings gegen seine Entscheidung eine mögliche Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof zu.
Das Bundeskartellamt hat wegen ähnlicher Bestpreisklauseln auch Verfahren gegen die Hotelportale Booking und Expedia eingeleitet. Diese sind aber noch nicht abgeschlossen. (dpa)