Berlin. Bei der Sterne-Vergabe an europäische Hotels haben sich die Kriterien geändert. Ab zwei Sternen muss es nun einen Internetzugang für Gäste geben.
Hotels mit zwei Sternen oder mehr müssen den Gästen jetzt einen Internetzugang im öffentlichen Bereich oder auf dem Zimmer bieten. Das geht aus dem Kriterienkatalog zur Vergabe von Hotelsternen hervor, der alle fünf Jahre aktualisiert wird. Der Netzzugang im Hotel gilt demnach nun als Mindestvoraussetzung für die Zwei-Sterne-Kategorie. In einem Drei-Sterne-Hotel muss der Gast in seinem Zimmer surfen können. Zu den Kosten sagt der Katalog nichts.
Verbessert wurde auch der Schlafkomfort: Ab drei Sternen ist nun ein Bett mit elastischem Federsystem und zeitgemäßer, gepflegter Matratze mit einer Höhe von mindestens 18 Zentimetern vorgeschrieben. In der Zwei-Sterne-Kategorie sind es weiterhin nur 13 Zentimeter. Die neuen Standards für 2015 bis 2020 gelten für Hotels, die dem europäischen Hotelsterne-Verbund angeschlossen sind. Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erklärt, ist die Zertifizierung freiwillig. (dpa)